Bekanntmachungen 

Rathaus der Gemeinde Mossautal

Auf dieser Seite finden Sie amtliche und nicht amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Mossautal

Hier erfahren Sie alles Aktuelle zu

  • amtlichen Bekanntmachungen
  • Bauvorhaben
  • Stellenausschreibungen
  • Allgemeinverfügungen
  • Bürgerinformationen
    … und vieles mehr …

Alternativ finden Sie diese und weitere Informationen auch in unserem amtlichen Bekanntmachungsorgan „Mossautal Aktuell“. Dieses erscheint in der Regel wöchentlich und wird an alle Haushalte in Mossautal ausgeliefert.

Falls Sie mal nicht zu Hause sind finden Sie hier unsere online-Ausgaben.

Brennholzbestellung für 2024 über den Forstzweckverband Hessischer Odenwald

In der Zeit vom 17. November bis 15. Dezember 2023 können Bürger/innen (Endverbraucher) sich um die Zuteilung eines Brennholzloses bewerben.

In der Vergangenheit standen für den Brennholzverkauf auf der Fläche die Mitarbeiter/innen von Hessen-Forst als direkte Ansprechpartner für die Bürger/innen zur Verfügung. Dieser Service kann durch die Kommunen oder dem Forstzweckverband nicht angeboten werden. Entsprechend können wir den Brennholzverkauf ausschließlich nur noch über unser Internet-Portal anbieten. In der Zeit vom 15. November bis 15. Dezember 2023 können sich Bürger/innen (Endverbraucher) der Mitgliedskommunen um die Zuteilung eines Brennholzloses bewerben. Die Zuteilung erfolgt im März/April 2024.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine direkte persönliche Kontaktaufnahme mit dem Forstzweckverband für den Brennholzverkauf nicht möglich ist.

Die Kommunen bieten über den Forstzweckverband, an Wegen zur Holzabfuhr gepoltertes Hartlaubholz für die Bürger/innen im Verbandsgebiet in einem begrenzten Umfang an.

Die Nachfrage nach Brennholz ist hoch – und damit auch der Preis. Immer mehr Menschen wollen sich für den Winter eindecken, doch die Produzenten können immer weniger anbieten.

Um möglichst vielen Haushalten Brennholz zur Verfügung zu stellen, begrenzen wir die Abgabemenge auf 10 Fm Hartlaubholz pro Haushalt. Sollte die von Hessen Forst gemeldete Bereitstellungsmenge zur Befriedigung der Kundennachfrage nicht ausreichen, wird das Portal früher geschlossen, über eine Zuteilung des Holzes entscheidet dann der Eingang der Bestellung.

Weitere Informationen zum Brennholzverkauf finden Sie unter:

www.forst-odenwald.de / Ihr Forstzweckverband Hessischer Odenwald

 

Teilpläne Landkreise Straßenverkehr und Ballungsräume sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken im gesamten Regierungsbezirk Darmstadt

 

 

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz; Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)

Einladung

zur öffentlichen Übergabe einer Petition für Maßnahmen zur Reduzierung des Motorradlärms an die Bundestags- und Landtagsabgeordneten des
Odenwaldkreises sowie offene Diskussion über die aktuelle Lärmbelästigung der Bürgerinnen und Bürger in Mossautal mit den Abgeordneten.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Gemeinde Mossautal hat den Bundes- und Landtagsabgeordneten, die den
Odenwaldkreis vertreten, mit Schreiben vom 07. Juli 2022 „Hilferuf aus
Mossautal“ eindringlich über die Verkehrsproblematik insbesondere durch Motorradlärm informiert.

Der entsprechende Schriftwechsel und deren Reaktionen sind bei der Gemeinde Mossautal von den Abgeordneten eingegangen.
Die Petition wurde durch den Gemeindevertreter Olaf Spiekermann initiiert und wurde mittlerweile von mehr als 150 Personen unterzeichnet. Wir laden Sie sehr gerne zur öffentlichen Übergabe der Petitionsliste am

Freitag, den 18. November 2022 um 15.00 Uhr im Ortsteil OT Hüttenthal,
Kreuzungsbereich 8460/ L 3260 „Maasdamer Platz“ ein.

Vorgesehener Ablauf:
15.00 Uhr Eröffnung und Begrüßung durch Bürgermeister Dietmar Bareis
15.15 Uhr Übergabe der Petition mit Unterschriften durch den
Gemeindevertreter Olaf Spiekermann
15.30 Uhr Diskussion über die aktuelle Lärmbelästigung mit den
Landtags- und Bundestagsabgeordneten und mit Landrat
Frank Matiaske
16.30 Uhr Veranstaltungsende

Über eine rege Beteiligung der Mossautaler Bevölkerung an der Veranstaltung würden wir uns sehr freuen.
Dietmar Bareis

Die Einladung als Text.

(Pädagogische) Mitarbeiter*innen (m/w/d) für die Schulkinderbetreuung – im Rahmen des Ganztags auf 450 €-Basis gesucht

Möchten Sie gern am Lern- und Lebensort Schule arbeiten?

Die Grundschule Mossautal sucht zur Unterstützung ihres Teams für die Arbeit im Ganztag zwei engagierte Mitarbeiter*innen.

Ihr Profil: Sie arbeiten gerne mit Kindern und beteiligen sich engagiert an unseren vielfältigen Betreuungsangeboten in AGs (z. B. Spiel-, Kreativ- und Sportaktivitäten). Sie begleiten Kinder in der Mittagessenbetreuung oder bei Ausflügen. Sie können sich vorstellen, die Essensausgabe für die Kinder durchzuführen. Sie sind freundlich, humorvoll, respektvoll, konfliktfähig, verantwortungsbewusst und arbeiten gerne im Team.

Wir bieten Ihnen: Eine Tätigkeit in einem abwechslungsreichen sowie interessanten und anspruchsvollem Arbeitsfeld. Sie erhalten eine versierte Einarbeitung und professionelle Anleitung. Sie arbeiten in einem netten Team und haben die Möglichkeit, sich selbst mit kreativen Ideen einzubringen. Sie haben feste Arbeitszeiten innerhalb der üblichen Schulzeiten und freie Tage während der hessischen Schulferien. Eine leistungsgerechte Bezahlung ist angelehnt an den TVÖD.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung per Mail an ripperger@mossautal.de und grundschule.mossautal@odenwaldkreis.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Mossautal (Ortsstraße 124, 64756 Mossautal).

Das Team der Grundschule Mossautal und die Gemeinde Mossautal als Träger des Ganztagsangebotes

 

 

Verzögerung beim Umtausch der Handsender für die Schranke

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund von Lieferengpässen können die neuen Handsender, die die Gemeinde Mossautal in Zuge der Erneuerung der Schrankenanlage zwischen Hiltersklingen und Unter-Mossau bestellt hat, nicht wie geplant ab 19. Oktober 2022 ausgetauscht werden. Voraussichtlich liegt der aktuell schnellste Liefertermin im Januar 2023. Daraus resultiert, dass die Handsender, welche sich aktuell in Umlauf befinden, weiterhin ihre Funktion behalten werden. Den neuen Termin für den erstmöglichen Umtausch bzw. Erwerb der neuen Handsender werden wir im amtlichen Bekanntmachungsblatt Mossautal aktuell veröffentlichen. Ebenso werden wir das neue Datum für die geplante Deaktivierung der Funktion der alten Handsender bekanntgeben.

Digitaler Bescheidversand

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind die öffentlichen Verwaltungen auch mit der Umsetzung der Digitalisierung beauftragt. Die Gemeinde Mossautal möchte daher in Zukunft die Zustellung der Abgabenbescheide und Ablesekarten auf digitalem bzw. elektronischem Weg organisieren. Dadurch werden auch im Sinne der Steuerpflichtigen Ressourcen und Kosten eingespart.

Hierfür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Um diese Umstellung ermöglichen zu können, benötigen wir von Ihnen eine Emailadresse, an die Ihre Unterlagen verschlüsselt geschickt werden können. Sie erhalten beim Vorliegen neuer für Sie relevanter Informationen eine Nachricht und können Ihre Daten sicher herunterladen. Wenn Sie an diesem Weg der Informationsübermittlung Interesse haben, teilen Sie uns einfach Ihre Emailadresse mit und wir verknüpfen diese dann im Laufe des Jahres mit Ihrem Steuerkonto. Sie können Ihre Emailadresse an Frau Brunhilde Ripperger entweder per Mail (ripperger@mossautal.de) oder per Post übermitteln.

Für Ihre Mithilfe bei der Umsetzung dieses großen Projektes wären wir Ihnen sehr dankbar!

Allgemeinverfügung Wasserentnahme

Allgemeinverfügung

des Kreisausschusses des Odenwaldkreises

Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Was-serhaushaltsgesetz – WHG) in Verbindung mit § 19 Abs. 3 und § 63 Abs. 2 Hessisches Wasser-gesetz (HWG) erlässt der Kreisausschuss des Odenwaldkreises als nach § 64 Abs. 3 HWG zu-ständige untere Wasserbehörde folgende

Allgemeinverfügung:

1. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Kreisgebiet des Odenwaldkreises wird bis auf Widerruf untersagt. Hiervon ausgenom-men sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen.

2. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Be-rechtigten (Anlieger).

3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

4. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Ver-bot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt.

5. Diese Allgemeinverfügung tritt am Samstag, dem 23.07.2022, um 0 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 31.10.2022.

Wichtige Hinweise:

Das Entnahmeverbot gilt nicht für zugelassene Benutzungen (Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte). Hier gelten die im jeweiligen Bescheid genannten Einschränkungen bzw. Ver-bote der Entnahme von Wasser bei niedrigen Abflüssen/Wasserständen im Gewässer. So-fern darüber hinaus die Einschränkung von Befugnissen und Rechten erforderlich wird, ergeht eine gesonderte Anordnung durch die zuständige Behörde.

Die Errichtung von Anlagen zur Ausübung des Gemeingebrauchs ist verboten. Hierbei handelt es sich um bauliche Anlagen am oder im Gewässer, die einer wasserrechtlichen Genehmigung bedürfen (§ 23 Abs. 2 HWG).

Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird überwacht. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1 Nr. 1 HWG wird hingewiesen. Bei einer Zuwiderhandlung gegen diese Allgemein-verfügung können nach § 73 Abs. 2 HWG Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro verhängt werden. 2

B e g r ü n d u n g

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der seit Wochen bzw. Monaten fehlenden ausrei-chenden Niederschläge haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlags-mengen liegen weit unter dem Durchschnitt. Es besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nach-haltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Ge-fahr erheblich.

Rechtsgrundlage für die in Ziff. 1 und 2 getroffenen Anordnungen ist § 100 Abs. 1 WHG i.V.m. §§ 63 Abs. 2 und 65 Abs.1 HWG sowie den §§ 33, 25, 26 WHG und 19 Abs. 3, 21 Abs. 1 HWG. Da-nach können der Gemeingebrauch und der Eigentümer- und Anliegergebrauch durch die zustän-dige Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen zum Wohl der Allgemeinheit, insbesondere zum Schutz des Naturhaushalts, beschränkt oder ausgeschlossen werden. Die für ein oberirdisches Gewässer erforderliche Mindestwasserführung (§ 33 WHG) ist auch dann zu beachten und ein-zuhalten, wenn die Wasserentnahme keinem Genehmigungserfordernis unterliegt und somit kei-ner Zulassung durch die zuständige Behörde bedarf. Widerspricht die Benutzung den Anforde-rungen der Mindestwasserführung, so können Maßnahmen angeordnet werden, die zur Durch-setzung dieser Anforderungen notwendig sind.

Die angeordnete Untersagung des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegerge-brauchs ist geeignet, die Gewässer vor weiteren Störungen durch eine Verringerung der Wasser-führung zu schützen und eine Verschlechterung der durch die langanhaltende extreme Trocken-heit kritischen Gewässerzustände zu vermeiden und damit die Tier- und Pflanzenwelt in den Ge-wässern vor Schaden zu bewahren. Die Untersagung bezweckt ferner, vorsorglich die Lebens-grundlage Wasser, wasserökologische Belange sowie das Wohl der Allgemeinheit zu schützen und zu erhalten. Sie ist ein geeignetes Mittel zur Absicherung der ökologischen, wassermengen- und wassergütewirtschaftlichen Anforderungen.

Die Entscheidung erfolgt nach sorgfältiger Abwägung der Erkenntnisse aus Ortsterminen sowie der regelmäßigen Kontrolle der Daten der Landespegel an Gersprenz und Mümling. Hier war in den letzten Tagen eine signifikante langanhaltende Verschlechterung bei den Wasserständen (Unterschreitung des mittleren Niedrigwasserabflusses bei den Pegeln) zu verzeichnen. So sind der Fürstengrunder Bach (genannt Weilbach) vollständig und der Brensbach (auch Hältersbach genannt) fast vollständig ausgetrocknet. Von erhöhten Wassertemperaturen ist auszugehen. Es ist keine Maßnahme ersichtlich, die ebenso wirksam ist, um die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Fließgewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes als Lebensraum für die Tiere und Pflan-zen zu erhalten.

Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. Sie liegt im besonderen öffentlichen Interesse (§ 80 Abs. 3 VwGO), weil es nicht vertretbar ist, Wasserentnahmen durch Einlegung von Rechts-mitteln fortzusetzen und dadurch die Ordnung des Wasserhaushalts weiter zu beeinträchtigen. Durch weitere Entnahmen wäre der zur Aufrechterhaltung der wasserbiologischen Vorgänge zu erhaltende Mindestabfluss nicht mehr gewährleistet.

Aufgrund des angeordneten Sofortvollzugs hat ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung keine Aufschiebende Wirkung und sie ist sofort nach deren Inkrafttreten zu beachten.

Auf eine Anhörung konnte gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 4 des Hessischen Verwaltungsverfahrensge-setzes verzichtet werden.

Die vorstehende Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gege-ben (§ 41 Abs. 4 Satz 4 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz).

Die Originalverfügung kann zu den normalen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung beim Bür-gerservice des Odenwaldkreises eingesehen werden. 3

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekannt-gabe (Folgetag der öffentlichen Bekanntmachung) Widerspruch erheben.

Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a des Hessischen Verwaltungs-verfahrensgesetz oder zur Niederschrift beim

Kreisausschuss des Odenwaldkreises

Michelstädter Straße 12

64711 Erbach

einzulegen

Wenn Sie den Widerspruch in elektronischer Form einreichen, beachten Sie dabei, dass die an-gegebenen Kontakt-E-Mail-Adressen des Odenwaldkreises noch nicht für den Empfang und die Prüfung qualifiziert signierter E-Mails vorbereitet sind. Die elektronische Form kann daher derzeit nur wie folgt gewahrt werden:

? Übermittlung mit De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz. Die De-Mail-Adresse lautet: info@odenwaldkreis.de-mail.de

? Übersendung eines von der verantwortenden Person qualifiziert signierten Dokumentes an die im Bescheid genannten E-Mail-Kontaktadressen des Odenwaldkreises

? Übersendung an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) des Oden-waldkreises, und zwar

o eines von der verantwortenden Person qualifiziert signierten Dokumentes mittels ei-nes Bürgerclients des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP, über das Sie nähere Informationen auf der Internetseite: egvp.justiz.de erhal-ten)

oder

o falls Sie durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, durch Übermittlung über das be-sondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch im vorliegenden Fall keine auf-schiebende Wirkung entfaltet und die getroffene Verfügung sofort zu beachten ist. Sie haben je-doch die Möglichkeit, einen Antrag gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung beim

Verwaltungsgericht Darmstadt

Julius-Reiber-Str. 37

64293 Darmstadt

einzureichen.

Der Antrag ist schriftlich, in elektronischer Form oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbe-amten der Geschäftsstelle einzureichen.

Er kann auch mittels eines elektronischen Dokuments nach Maßgabe des § 55a Abs. 2 bis 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und dem Kapitel 2 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Ver-ordnung (ERVV) erhoben werden, und zwar

? mittels Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signa-tur,

? mittels Versendung eines signierten elektronischen Dokuments, bei der der Absender im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes sicher angemeldet ist und sich die sichere Anmeldung nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt,

4

?

? bei Einreichung durch ein Mitglied einer Rechtsanwaltskammer oder Notarkammer durch Übermittlung eines signierten elektronischen Dokuments über das besondere elektronische Anwaltspostfach oder Notarpostfach (seit 01.01.2022 verpflichtend, § 55d VwGO).

Bitte beachten Sie, dass durch Übersendung einer gewöhnlichen E-Mail die elektronische Form nicht gewahrt wird und dadurch weder ein Widerspruch bei der Behörde noch ein Antrag bei Ge-richt wirksam eingereicht werden kann!

Erbach, den 21. Juli 2022

gez.

Frank Matiaske

Landrat

Wichtige Information der Wasserversorgung Mossautal

Durch die lang anhaltende Trockenheit und die geringen Niederschläge der vergangenen Monate verringern sich die Quellschüttungen zur Zeit rapide.

Die Wetterprognosen sehen in naher Zukunft auch keine Niederschläge vorher, so dass ein weiterer Rückgang der Quellschüttungen der Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Mossautal einhergehen wird.

Wir richten deshalb bereits zu diesem Zeitpunkt den Appell an die Einwohnerschaft, den eigenen Wasserverbrauch zu sensibilisieren und Wasser zu sparen.

Bedenken Sie bitte, dass Wasser aus Niederschlägen erst in ca. 6 Wochen in den Quellen ankommt.

Verbot Wasserentnahme

Wasser-Entnahme aus Gewässern untersagt

Kreis erlässt Allgemeinverfügung – Gültig ab Samstag, 23. Juli 2022

Der Odenwaldkreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Kreisgebiet bis auf Widerruf untersagt wird. Hiervon ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Die Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 23. Juli 2022, um 0:00 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 31. Oktober 2022.

Die Untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt.

Begründet ist das Verbot in der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden ausreichenden Niederschlägen. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen liegen weit unter dem Durchschnitt. Es besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich.

Die Allgemeinverfügung mit allen einzelnen Bestimmungen wird im Lauf des heutigen Tages auf der Homepage des Kreises www.odenwaldkreis.de unter „Aktuelles“ eingestellt.

Trinkwasser-Auswertung 2022

Nachstehend erhalten Sie eine Auswertung des Trinkwassers der Gemeinde Mossautal:
Güttersbach
Wasserhärte: 3,8 Grad d. H.
Calciumcarbonat: 0,7 mmol
Ph-Wert: 8,03
Ober-Mossau
Wasserhärte: 4,6 Grad d. H.
Calciumcarbonat: 0,8 mmol
Ph-Wert: 8,53
Unter-Mossau
Wasserhärte: 4,7 Grad d. H.

Calciumcarbonat: 0,8 mmol
Ph-Wert: 8,41
Hüttenthal
Wasserhärte: 4,6 Grad d. H.

Calciumcarbonat: 0,8 mmol
Ph-Wert: 7,87
Hiltersklingen
Wasserhärte: 4,6 Grad d. H.
Calciumcarbonat: 0,8 mmol
Ph-Wert: 8,64

Das von der Gemeinde Mossautal abgegebene Trinkwasser liegt in allen Ortsteilen im Härtebereich weich (weniger als , Millimol Calciumcarbonat je Liter).

! UNSERE ÖFFNUNGSZEITENSIND BIS AUF WEITERES AUSGESETZT !
Der Zugang erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung und in Verbindung mit einem ausgefüllten Besucherfragebogen.


Unsere Postagentur bleibt zunächst regulär für Sie geöffnet.

e-netz verlegt Stromleitung im Mossautal und in Oberzent

MOSSAUTAL/OBERZENT (ac) – Die e-netz Südhessen verlegt in der Gemeinde Mossautal und in der Stadt Oberzent neue Mittelspannungskabel als Ersatz für die vorhandene Freileitung, um die Versorgungssicherheit weiter zu erhöhen. Darüber hinaus werden Niederspannungskabel erneuert und Leerrohre für die Telekommunikation mit verlegt. Die Arbeiten im Mossautaler Ortsteil Güttersbach – von der Trafostation Hüttenthaler Straße 52, über die Straße In der kleinen Harras, bis in den Oberzenter Ortsteil Airlenbach in die Eichenstraße 73a – beginnen am Mittwoch, 27. April 2022, und dauern voraussichtlich bis Ende Juli 2022.

Während der Bauarbeiten muss die Versorgung zeitweise unterbrochen werden. Die Anwohner werden rechtzeitig über Handzettel informiert. Es kann im Zuge der Arbeiten zu zusätzlichem Lärm, Verkehrsbehinderungen und Halteverboten kommen. Die Arbeiten werden abschnittsweise durchgeführt.

Über Versorgungsstörungen und Behinderungen durch Baustellen informiert die e-netz Südhessen über die App e-netz Ticker und auf www.e-netz-suedhessen.de.

Info-Veranstaltung Windenergieplanung in Mossautal

Am 4. April 2022 fand eine Info-Veranstaltung zu den aktuellen Windenergieplanungen am Schnappgalgen in Mossautal statt. Rund 50 Bürgerinnen und Bürger kamen in die Mossautalhalle und brachten sich im Vorfeld und während der Veranstaltung mit zahlreichen Fragen und Beiträgen ein.

Nach einer Einführung von Bürgermeister Bareis zur Rolle der Gemeinde und einem Überblick über die aktuelle Sachlage stellte Dr. Gardt von der juwi AG die Planungen zu den drei Windenergieanlagen auf Mossautaler Gemarkung vor. Bei der anschließenden Diskussionsrunde standen zudem Vertreter der LEA LandesEnergieAgentur Hessen und des Regierungspräsidiums Darmstadt für Fragen zur Verfügung.

Die Gemeinde Mossautal möchte die Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig über anstehende Planungen auf dem Windvorranggebiet 2-31 am Schnappgalgen informieren. Im ersten Schritte wurde dabei ein Info-Brief im März 2022 an alle Mossautaler Haushalte verteilt. Das Bürgerforum Energiewende Hessen, ein Programm der LEA, unterstützte die Gemeinde bei dem Informationsprozess.

Info-Brief Windenergieplanung in Mossautal

Info-Veranstaltung Windenergieplanungen in Mossautal

Präsentation Windpark Mossautal-Schnappgalgen

Jahresrückblick der Gemeinde Mossautal im Jahre 2021

 

Sehr geehrte BesucherInnen,

mit folgendem Link könne Sie sicher zur diesjährigen Präsentation gelangen, in der ein Jahresrückblick der Gemeinde Mosautal über das vergangene Jahr zu sehen ist. Ich wünsche Ihnen im Namen der Gemeinde Mossautal viel beim Anschauen!

Jahresbericht 2021 Endfassung.pdf

Trinkwasser-Auswertung 2021

Nachstehend erhalten Sie eine Auswertung des Trinkwassers der Gemeinde Mossautal:
Güttersbach
Wasserhärte: 3,9 Grad d. H.
Calciumcarbonat: 0,7 mmol
Ph-Wert: 8,56
Ober- und Unter-Mossau
Wasserhärte: 4,9 Grad d. H.
Calciumcarbonat: 0,9 mmol
Ph-Wert: 8,53
Hiltersklingen und Hüttenthal
Wasserhärte: 4,3 Grad d. H.
Calciumcarbonat: 0,8 mmol
Ph-Wert: 8,81

Das von der Gemeinde Mossautal abgegebene Trinkwasser liegt in allen Ortsteilen im Härtebereich weich (weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter).

Links zu nachstehendem Artikel (Verkehrslärm)

Genauere Informationen und weitergehende Details der Forderungen sind über www.silent-rider.de und

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mensch-umwelt/laermschutz/initiative-motorradlaerm/

ersichtlich.

Petition

Die Forderungen von „Silent-Rider“ können darüber hinaus in einer Petition unterstützt werden.

https://www.openpetition.de/petition/online/silent-rider-die-bundesweite-initiative-gegen-unnoetigen-motorradlaerm

Die Unterstützung kann sowohl öffentlich, als auch nicht öffentlich erfolgen.

Ebenso kann die Petition im Rathaus auf Papierform unterschrieben werden.

Es wäre sehr erfreulich, wenn diese Initiative von vielen Mossautaler Bürgerinnen und Bürger Unterstützung finden würde.

Initiativen gegen überproportionalen Verkehrslärm

Mossautal unterstützt die Forderungen von Silent Rider und der Aktion Leiser!

Nachdem in den letzten Jahren bis 2019 die Zunahme der Zulassungszahlen von Motorrädern sich im zweistelligen Bereich befand, haben Folge dessen mittlerweile das Verkehrsaufkommen und der daraus resultierende Lärm sein Tribut gezollt. Nicht nur am Wochenende im Frühjahr, Sommer und Herbst, sondern hier vermehrt auch wochentags an den Nachmittagen und Abendstunden ist bei uns in Mossautal ein erhöhtes Verkehrsaufkommen von teilweise sehr lauten Motorrädern und neuerdings auch von getunten PKWs festzustellen.

Die Beschwerden der Anwohner an den markanten Stellen der B460 sowie der L3120 und L3260 über laute Fahrzeuge und, gerade in den Abendstunden noch verbunden mit einigen Rasern, haben ebenfalls Extrems zugelegt.

Mit der Plakataktion „Mossautal gegen Bikerlärm“ wurde bereits sehr deutlich signalisiert:

„Biker, welche sich konform verhalten und adäquat Rücksicht nehmen, sind uns jederzeit willkommen“.

Ebenso begrüßt die Gemeinde Mossautal die Aktion der Polizei Südhessen, „Du hast es in der Hand“.

Hier wird vonseiten der Polizei auf ein gesetzkonformes Verhalten hingewiesen. Auch sind vermehrt Verkehrskontrollen (Geschwindigkeit und Lärm) durchgeführt worden und werden auch weiter fortgesetzt. Festzustellen gilt, dass seit der Durchführung vermehrter Polizeikontrollen die Raserei ein wenig nachgelassen hat, welches sich auch in den Unfallzahlen widerspiegelt. Doch leider sind immer wieder rasende Ausnahmen, gerade in den werktäglichen Abendstunden, festzustellen.

Weitere Odenwaldkommunen (auch im Kreis Bergstraße) müssen sich mit extrem anwachsenden Anwohnerbeschwerden auseinandersetzen. Hier wird analog zu Mossautal mit einer Plakataktion „Rücksicht nehmen“ auf die Problematik hingewiesen und versucht an die Vernunft der Fahrer zu appellieren.

Bürgermeister Dietmar Bareis und Erster Beigeordneter Harald Eisenhauer informierten sich im letzten Jahr über die Aktion Silent Rider in der Eifel zusammen mit Vertretern der Polizeidienstelle Erbach, der Verkehrsbehörde sowie weiteren Odenwälder Anrainerkommunen. Darüber hinaus folgte die Teilnahme an einem runden Tisch in der Gemeinde Sasbachwalden am Westrand des Schwarzwaldes. Die Kommune mit deren Bürgermeisterin Sonja Schuchter ist Mitinitiator der Baden-Württembergischen Aktion „Leiser! INITIATIVE MOTORRADLÄRM!“. Bei der Runde in Sasbachwalden saßen Vertreter aus verschiedenen betroffenen Bundesländern sowie auch aus dem benachbarten Österreich am Tisch.

Alle sind sich unisono einig, dass rücksichtsvolle Biker absolut in den Kommunen willkommen sind. Die Raser und lauten, teilweise auch provozierenden, mit getunten Fahrzeugen auf der Straße fahrenden Zeitgenossen sind für die Anwohner eine enorme Zumutung und darüber hinaus touristisch mehr als kontraproduktiv.

Dieses sieht der Bundesverband der Motorradfahrer (BDVM) ebenso, welcher sowohl die Initiative Silent Rider, als auch die Aktion „Leiser! INITIATIVE MOTORRADLÄRM!“ unterstützt. Dieses nicht zuletzt auch mit dem Aspekt, dass durch die „Raser und Lärmer“ das Hobby der vernünftigen Biker in Verruf gebracht wird.

Mittlerweile ist, unter Mitwirkung durch die beiden bereits genannten Initiativen, eine Bundesratsempfehlung an den Bundestag erfolgt, welches in den Forderungen unter anderem auch die Themen Deckelung des Geräuschpegels bei Motorrädern (muss natürlich auch für getunte PKW gelten), Verschärfung der Bußgelder u. a. bei manipulierten Motorrädern (beliebt ist hier der absichtlich ausgebaute DB-Killer) sowie die Forderung rücksichtsloses Fahren muss deutliche Folgen haben, beinhaltet.

Öffnung der Mossautalhalle/Sporthalle für den Sportbetrieb der Gruppen und Vereine

Gemäß § 2 Absatz 2 der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) vom 7. Mai 2020 in der Fassung vom 28. Mai 2020, wird die gemeindeeigene Halle für den Sportbetrieb ab sofort wieder zur Verfügung gestellt:

Der Sportbetrieb ist daher in folgendem Umfang gestattet:

1.     Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt,

2.     Trainingsbetrieb, wenn

a)     er kontaktfrei ausgeübt wird,

b)    ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist,

c)     Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,

d)    Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, geschlossen bleiben,

e)     der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und

f)     Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.

 

3.     Vorbereitung auf und die Abnahme von sportpraktischen Abiturprüfungen, Einstellungstests, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist.

 

4.     Zuschauer sind nicht gestattet.

5.     Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene sind zu beachten.

Für die Ausgestaltung des Trainingsbetriebes verweisen wir auf die Maßgaben des Landesportbundes (siehe https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/), welche die Benutzer/innen der Sporthalle und -anlagen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung umzusetzen haben.

Dies gilt insbesondere auch für die Frage, ob für die Sporthallennutzung die Beachtung der sportartspezifischen Verbandskonzepte ausreicht oder eigene Konzepte entwickelt werden müssen. Eine Vorlage der Konzepte zur Prüfung ist aus Sicht der Gemeinde Mossautal nicht erforderlich.

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

III 33.3 – 66 i 04.01 – veröffentlicht: 25.11.2019
Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Regierungsbezirk Darmstadt, Teilpläne Landkreise und Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach a.M. und Wiesbaden

https://rp-darmstadt.hessen.de/presse/öffentliche-bekanntmachungen/verkehr/umgebungslärm/25112019-aufstellung-von-lärmaktionsplänen

Aktueller gehts nicht !

Unser amtliches Nachrichtenblatt der Gemeinde
– Die aktuelle Onlineausgabe online hier…

Auf Facebook finden Sie uns hier…

Über www.odenwaldmobil.de können die Bürgerinnen und Bürger sich über alle verfügbaren Mobilitätsangebote informieren, diese buchen und bezahlen. Das nachhaltige und innovative Mobilitätskonzept “garantiert mobil!“ erfreut sich immer größerer Beliebtheit. 

Warnmeldung der Polizei Hessen

Ein aktuelles Kriminalitäts-Phänomen beschäftigt seit einigen Monaten die Polizei in zunehmendem Maße.

Trotz intensiver Aufklärung, Presseveröffentlichungen und Nutzung aller üblichen Medien kommt es von Woche zu Woche immer wieder zu Straftaten im Deliktsbereich „falsche Amtsträger“. Die erlittenen Schadenssummen der Opfer sind beträchtlich und haben oft existenzielle Folgen!

Weitere Informationen finden Sie hier…

Mossautal will seine Ruhe zurück

Die Vorfreude auf die jetzt bevorstehende warme Jahreszeit ist in Mossautal getrübt.

Denn so sicher wie der Frühling kommt, kommen die Motorsportfreunde auf zwei Rädern in den Odenwald mit seiner schönen Landschaft und seinen kurvenreichen Straßen – und machen Lärm, der so gar nicht zu der ländlichen Idylle passt.

Wir wollen nicht verallgemeinern: Die große Mehrzahl der Biker fährt verantwortungsbewusst.
Sie sind uns herzlich willkommen!
Eine kleine Minderheit jedoch verdirbt mit rücksichtslosem Gasgeben den guten Ruf der Biker.

Allzu großer Lärm macht krank und schränkt die Lebensqualität der in unserer Gemeinde lebenden Menschen unzumutbar ein.

 

Wir appellieren deshalb an alle Biker:

 

Besucht uns im Odenwald und genießt mit uns unsere wunderbare Landschaft.

Vergesst dabei aber nicht unsere Einwohner, die hier ohne krank machenden Lärm Frühling und Sommer genießen wollen.

 

Vielen Dank!

Ihr
Dietmar Bareis
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidium Darmstadt

Auf Wunsch des RP Darmstadt, möchten wir Ihnen eine Öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach §47d Bundes-Immissionsschutzgesetzt zur verfügung stellen. Das Schreiben wurde bereits in dem öffentlichen Bekanntmachungsorgan „Mossautal Aktuell“ in der KW 47 veröffentlicht.