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27. Oktober 2026

Radlerrast verabschiedet sich

Die Radlerrast am Rathaus wurde nach vielen Jahren eingestellt. Die Gemeinde bedankt sich herzlich bei Volker Rein für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement und die Spende des verbleibenden Kassenbestands in Höhe von 520 Euro für gemeindliche Zwecke.  

Mehr dazu

27. Oktober 2026

Mehr Sicherheit für Kinder und Familien: In Hüttenthal wird Mitte November eine Tempo-30-Regelung im Bereich des Spielplatzes „Maasdamer Platz“ eingerichtet. Die neue Regelung auf der B 460 und der L 3260 ist ein wichtiger Erfolg für die Verkehrssicherheit und geht auf einen Antrag der Gemeinde Mossautal zurück.

Mehr dazu

21. Oktober 2026

Ergebnisse der Kommunalen Haushaltsberatung für die Gemeinde Mossautal, 2026

XX Präsentation Mossautal V01

Stellenausschreibung Kindergarten 

 

Hier gehts zur Vollständigen Stellenausschreibung: Stellenausschreibung

22. Oktober 2026

Hier geht es direkt zum MZVO-WhatsApp-Kanal:

https://whatsapp.com/channel/0029Vb78SeM3AzNSVVxyPN42

22. Oktober 2026

Einladung zur 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Mossautal

Neue Funktionspostfächer für die Ortsbeiräte –

ein Zeichen gelebter Bürgernähe

Liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde Mossautal,

manchmal sind es die kleinen, unscheinbaren Schritte, die unsere Gemeinschaft spürbar stärken. Schritte, die zeigen, dass Menschen sich Gedanken machen, Verantwortung übernehmen und mit Herzblut daran arbeiten, unser Zusammenleben ein Stück besser zu gestalten. Ein solcher Schritt ist die Einrichtung der neuen Funktionspostfächer für alle Ortsbeiräte.

Diese Idee stammt von Rolf Christmann, Ortsbeirat in Güttersbach, der mit wachem Blick und großem Engagement erkannt hat, wie wichtig ein direkter und verlässlicher Kommunikationsweg zwischen Ihnen und den Ortsbeiräten ist. Die technische Umsetzung wurde mit ebenso viel Einsatz und Sorgfalt von Steffen Hertzig, Ortsbeirat in Ober-Mossau, übernommen. Beiden gilt mein aufrichtiger Dank. Ihr Engagement zeigt, wie sehr Ehrenamt unsere Gemeinde trägt – oft leise, aber mit großer Wirkung.

Ein neuer Weg, um miteinander ins Gespräch zu kommen

Mit den neuen Funktionspostfächern schaffen wir eine moderne, klare und unkomplizierte Möglichkeit, Ihre Anliegen, Hinweise und Ideen direkt an die Ortsbeiräte zu richten. Sie erreichen die Gremien ab sofort über:

Diese Adressen sollen Ihnen den Weg erleichtern, uns zu erreichen – ohne Hürden, ohne Umwege, ohne das Gefühl, „nicht durchzukommen“. Denn Ihre Stimme, Ihre Beobachtungen und Ihre Gedanken sind wertvoll. Sie helfen uns, Entscheidungen zu treffen, die nah an den Menschen sind, die hier leben.

Respektvoller Austausch – die Grundlage jeder guten Lösung

Unsere Ortsbeiräte, wie alle Menschen, die sich in einem öffentlichen Amt engagieren, tragen Verantwortung – und sie tun dies mit großem Einsatz, oft neben Beruf, Familie und persönlichen Verpflichtungen. Sie bemühen sich, bei unterschiedlichen Interessen einvernehmliche, gerechte und tragfähige Lösungen zu finden. Das gelingt am besten, wenn wir miteinander in einem Ton sprechen, der von Respekt, Sachlichkeit und gegenseitiger Wertschätzung geprägt ist.

Wir alle kennen Situationen, in denen Ärger oder Frust mitschwingen. Doch gerade die Distanz zu Emotionen hilft uns, Ihr Anliegen klar zu verstehen und ernsthaft zu prüfen. Ein ruhiger, respektvoller Austausch öffnet Türen – und schafft Raum für Lösungen, die uns als Gemeinde weiterbringen.

Transparenz schafft Vertrauen

Anonyme Hinweise werden nicht weiterverfolgt. Vertrauen entsteht dort, wo Menschen offen miteinander sprechen. Nur wenn wir wissen, mit wem wir im Austausch stehen, können wir Ihre Anliegen nachvollziehbar und verantwortungsvoll bearbeiten.

Gemeinsam weitergehen

Mit den neuen Funktionspostfächern gehen wir einen weiteren Schritt hin zu mehr Transparenz, mehr Bürgernähe und mehr Miteinander. Ich lade Sie herzlich ein, diesen Weg mit uns zu gehen – offen, respektvoll und im Bewusstsein, dass wir alle Teil derselben Gemeinschaft sind.

Ihr

Andreas Mutschke

Bürgermeister der Gemeinde Mossautal

 

Kirchenvorstand von links: Gisela Emig, Monika Leber und Pfarrerin Xenia Mai              Konfirmanden von links: Julian Miedtke, Dilara Boll, Marlene Ihrig und Magdalena Horn 

 

Sanierung der Kirchentreppe am Pfarrhaus in Güttersbach erfolgreich abgeschlossen

Nach mehreren Jahren der notwendigen Nutzungssperrung kann die Kirchentreppe am Pfarrhaus in Güttersbach nun wieder sicher begangen werden. Die Firma Hinterlang, Grasellenbach, hat die Treppenanlage vollständig erneuert und mit hochwertigen Sandsteinen neu belegt. Damit steht ein wichtiger Zugang zur Quellkirche und zum Pfarrhaus wieder zur Verfügung.

Ergänzend zu den Treppenarbeiten hat die Firma Konstantin Mantler, Güttersbach, den Sockelbereich der angrenzenden Fassade fachgerecht instandgesetzt. Der Bauhof der Gemeinde Mossautal hat zudem im oberen Treppenabsatz eine solide Übergangslösung zum bestehenden Hofpflaster hergestellt und damit die Gesamtmaßnahme sinnvoll abgerundet.

Die Gesamtkosten der Sanierung belaufen sich auf rund 11.000 Euro. Die Kirchengemeinde hat sich daran mit einem niedrigen vierstelligen Betrag beteiligt.

Als Bürgermeister danke ich allen beteiligten Firmen, unserem Bauhof sowie ausdrücklich auch der Kirchengemeinde für die verlässliche Unterstützung und die gute Zusammenarbeit. Durch das gemeinsame Engagement konnte diese wichtige Sanierungsmaßnahme erfolgreich umgesetzt werden.

Ich freue mich sehr, dass dieser Zugang nun wieder offensteht und damit ein weiterer Baustein zur Attraktivität unseres Ortsteils Güttersbach abgeschlossen ist.

Ihr

Andreas Mutschke

Bürgermeister der Gemeinde Mossautal

Ergänzungssatzung „Almenweg“ – Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung Mossautal hat in ihrer Sitzung am 10. August 2026 einstimmig die Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Almenweg“ im Ortsteil Unter‑Mossau beschlossen. Grundlage ist § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, der es Gemeinden ermöglicht, einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen, wenn diese durch die vorhandene Bebauung entsprechend geprägt sind.

Ziel der Planung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Umnutzung eines bestehenden Gebäudes zu Wohnzwecken. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst in der Flur 2 der Gemarkung Unter‑Mossau das Flurstück Nr. 16/1 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 16/2 und 20. Die Größe des Plangebiets beträgt rund 0,4 ha.

Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erarbeitet. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich; die Eingriffsregelung einschließlich Ausgleichsbilanzierung findet Anwendung.

Nach Fertigstellung des Satzungsentwurfs wird dieser der Gemeindevertretung zur Billigung vorgelegt. Anschließend erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Der Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung der Gemeinde Mossautal

Mossautal, den 17.08.2026

 

Andreas Mutschke

Bürgermeister der Gemeinde Mossautal

 

Neuer Kriterienkatalog für Photovoltaik‑Freiflächenanlagen

Die Gemeinde Mossautal setzt beim Ausbau erneuerbarer Energien auf Transparenz, klare Verfahren und eine sorgfältige Abwägung aller Interessen. Immer häufiger erreichen die Verwaltung Anfragen privater Investoren zur Errichtung von Photovoltaik‑Freiflächenanlagen. Um diese Anfragen einheitlich, nachvollziehbar und fair zu bewerten, hat die Gemeinde einen Kriterienkatalog entwickelt, der künftig als Grundlage für die Prüfung möglicher Standorte dient.

Der Katalog schafft Transparenz für Bürgerinnen und Bürger, gibt Investoren Planungssicherheit und unterstützt die politischen Gremien bei sachgerechten Entscheidungen. Er ersetzt keine Einzelfallprüfung, sorgt aber dafür, dass alle Projekte nach denselben Maßstäben bewertet werden.

Was wird geprüft?

Der Kriterienkatalog umfasst unter anderem folgende Bereiche:

  • Naturschutz und Landschaftsbild: Schutzgebiete, wertvolle Böden, Sichtachsen und ökologische Auswirkungen.
  • Landwirtschaftliche Belange: Erhalt bewirtschaftbarer Flächen, Vermeidung von Zerschneidungen und Beeinträchtigungen.
  • Technische Machbarkeit: Netzanschlussmöglichkeiten, Erschließung über bestehende Wege und technische Rahmenbedingungen.
  • Kommunale Interessen: Abstand zur Wohnbebauung, Vereinbarkeit mit der Gemeindeentwicklung, Auswirkungen auf Tourismus und Naherholung.
  • Ökologische Gestaltung: Biodiversitätsmaßnahmen, extensive Pflege, landschaftsverträgliche Einbindung.

Warum dieser neue Ansatz?

Die Gemeinde möchte den Ausbau erneuerbarer Energien aktiv begleiten, gleichzeitig aber Natur, Landschaft, Landwirtschaft und Ortsentwicklung schützen. Der Kriterienkatalog ermöglicht eine ausgewogene Abwägung zwischen Klimaschutz, Flächennutzung und den Interessen der Bevölkerung.

Zugleich wird klargestellt:

Ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht nicht.

Die Gemeinde entscheidet im Rahmen ihrer Planungshoheit, ob ein Projekt weiterverfolgt wird.

 

Frühzeitige Abstimmung dringend empfohlen

Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass Interessenten und Investoren frühzeitig den Kontakt mit der Gemeindeverwaltung suchen sollten, bevor konkrete Planungen oder vertragliche Bindungen eingegangen werden.
Insbesondere wird davon abgeraten, bereits im Vorfeld Pachtverträge zwischen Grundstückseigentümern und Projektierern abzuschließen, solange nicht geklärt ist, ob der Standort aus kommunaler Sicht grundsätzlich geeignet ist.

Dies dient dem Schutz aller Beteiligten und verhindert unnötige Kosten oder Erwartungen, die später nicht erfüllt werden können.

Vorprüfung durch den Projektierer

Bevor die Gemeinde entscheidet, ob sie sich weiter mit einem Projekt befasst oder ein Bauleitplanverfahren einleitet, erwartet sie, dass der Projektierer auf eigene Kosten eine fachliche Standortanalyse vorlegt.
Diese Analyse muss die im Kriterienkatalog genannten Punkte vollständig abarbeiten und bildet die Grundlage für eine sachgerechte Bewertung.

Was bedeutet das für Investoren und Bürger?

  • Investoren erhalten klare Hinweise, welche Anforderungen ein Standort erfüllen sollte.
  • Bürgerinnen und Bürger können nachvollziehen, nach welchen Maßstäben die Gemeinde entscheidet.
  • Die politischen Gremien erhalten eine strukturierte Grundlage für ihre Beratungen.

Der Kriterienkatalog ist auf der Internetseite der Gemeinde einsehbar und kann bei der Verwaltung angefordert werden.

Ihr

Andreas Mutschke

Bürgermeister von Mossautal

August 2026

Kriterienkatalog der Gemeinde Mossautal

Orientierungshilfe für Projektierer, Investoren und Grundstückseigentümer

Photovoltaik‑Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet

 

  1. Ziel und Zweck

Die Gemeinde Mossautal erhält vermehrt Anfragen zu Photovoltaik‑Freiflächenanlagen.
Dieser Kriterienkatalog dient als Orientierungshilfe für Projektierer, Investoren und Grundstückseigentümer und beschreibt, welche Informationen und Prüfungen erforderlich sind, damit die Gemeinde über die grundsätzliche Eignung eines Standorts beraten kann.

Dieser Kriterienkatalog findet allerdings nur Anwendung, wenn und insoweit für die Errichtung der Anlagen die Schaffung von Baurecht durch Erlass eines entsprechenden Bebauungsplans durch die Gemeinde erforderlich ist. Dies ist insbesondere nicht der Fall bei einer bauplanungsrechtlichen Privilegierung aus § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b oder Nr. 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und/oder im Falle von Genehmigungsfreiheit von Solaranlagen aus Ziff. 3.9.2, 3.9.3 der Anlage zu § 63 der Hessischen Bauordnung (HBO).

Der Katalog ist eine Entscheidungsgrundlage, jedoch keine Vorfestlegung oder Zusage für ein Bauleitplanverfahren oder gar eine spätere Genehmigung. Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Bauleitplanung, sondern es handelt sich um ein Kriterienkatalog, um zu entscheiden, ob ein Bauleitplanverfahren durchgeführt wird. Die Gemeinde entscheidet hierüber im Rahmen ihrer Planungshoheit und nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach dem Grundsatz der städtebaulichen Erforderlichkeit aus § 1 Abs. 3 BauGB. Genehmigungsbehörde ist zudem nicht die Gemeinde, sondern im Regelfall die Bauaufsicht, im Falle von baugenehmigungsfreien Vorhaben gem. der Anlage zu § 63 HBO die untere Naturschutzbehörde.

  1. Rechtliche Ausgangslage
  • PV‑Freiflächenanlagen befinden sich in der Regel im Außenbereich (§ 35 BauGB).
  • Eine Privilegierung ist meist nicht gegeben; daher ist in der Regel ein Bebauungsplan erforderlich.
  • Die Gemeinde ist nicht Genehmigungsbehörde; zuständig ist die Bauaufsicht.
  • Auch bei baugenehmigungsfreien Anlagen ist eine Eingriffsgenehmigung der Naturschutzbehörde notwendig.

Die Entscheidung über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens liegt allein bei der Gemeinde.

  1. Anforderungen an die Standortanalyse

Bevor sich die Gemeinde weiter mit einem Projekt befasst, ist eine vollständige, nachvollziehbare und prüffähige Standortanalyse vorzulegen.
Diese wird auf Kosten des Projektträgers erstellt.

Die Analyse muss folgende Bereiche abdecken:

3.1 Planungsrecht

  • Lage im Außenbereich
  • Erforderlichkeit eines Bebauungsplans
  • Vereinbarkeit mit Regionalplan (Vorrang‑/Ausschlussgebiete)
  • EEG‑Förderkulisse (benachteiligtes Gebiet, 200‑m‑Korridor, Konversionsflächen)

3.2 Natur und Landschaft

  • Betroffenheit von Schutzgebieten
  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe 1)
  • Bewertung des Landschaftsbilds (inkl. Sichtachsen)
  • Bodenqualität und Schutzwürdigkeit
  • Brutvogelhabitate und Wanderkorridore

3.3 Landwirtschaft

  • Bedeutung der Fläche für die Bewirtschaftung
  • Zerschneidungseffekte
  • Auswirkungen auf Wege, Drainagen, Hofzufahrten
  • Eignung für Agri‑PV (falls relevant)

3.4 Wasser, Boden, Klima

  • Lage in Überschwemmungs‑ oder Wasserschutzgebieten
  • Erosionsrisiko
  • Bodenschutz‑ und Pflegekonzept
  1. Technische Voraussetzungen

4.1 Netzanschluss

  • Nachweis eines realistischen Netzanschlusspunkts
  • Darstellung möglicher Trassen
  • Vorabstimmung mit dem Netzbetreiber

4.2 Erschließung

  • Nutzung bestehender Wege
  • Minimierung zusätzlicher Eingriffe
  • Vermeidung von Belastungen für Anwohner und Natur
  1. Kommunale Belange

5.1 Abstand zur Wohnbebauung

Ein ausreichender Abstand zur Wohnbebauung ist in der Planung zu berücksichtigen. Ein ungefährer Richtwert hierzu ist mit 300m Abstand zur Siedlung zu bemessen.
Abweichungen sind möglich, wenn sie fachlich begründet werden und keine unzumutbaren Beeinträchtigungen entstehen.

5.2 Gemeindeentwicklung

  • Vereinbarkeit mit dem Flächennutzungsplan
  • Keine Konflikte mit geplanten Bau‑ oder Gewerbegebieten
  • Auswirkungen auf Tourismus, Naherholung und Ortsbild

5.3 Beteiligungsmodelle

  • Angebote für Bürgerbeteiligung
  • Beteiligungsmöglichkeiten für die Gemeinde
  • Lokale Nutzungsmöglichkeiten des erzeugten Stroms
  1. Ökologische Gestaltung

Der Projektierer legt ein beispielhaftes Konzept vor zu:

  • extensiver Pflege (2–3 Mahden, keine Pestizide)
  • Biodiversitätsmaßnahmen (Blühflächen, Hecken, Habitatstrukturen)
  • wildtierfreundlicher Einfriedung
  • reflexionsarmen Modulen
  • landschaftsverträglicher Einbindung

Hinweis:
Verbindliche Ausgleichs‑ und Kompensationsmaßnahmen werden erst im Rahmen des Bauleitplanverfahrens festgelegt. Verpflichtungen des Vorhabenträgers zur Übernahme der auf der Bauleitplanung beruhenden Kosten (z.B. Kosten des Planungsbüros, Gutachterkosten usw.) erfolgen über einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB, der als Kriterium für die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens herangezogen werden kann.

  1. Verfahrenshinweise

7.1 Frühzeitige Abstimmung

Die Gemeinde empfiehlt dringend, vor Abschluss von Pacht‑ oder Nutzungsverträgen Kontakt aufzunehmen.

7.2 Vollständigkeit der Unterlagen

Eine weitere Befassung erfolgt erst, wenn alle Kriterien vollständig und prüffähig vorliegen.

7.3 Keine Rechtsansprüche

Die Vorlage der Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens oder Genehmigung des Projekts.

  1. Einzureichende Unterlagen (Checkliste)
  • Lageplan mit Flurstücksgrenzen
  • Eigentumsnachweis
  • Technische Eckdaten
  • Netzanschlussprüfung
  • Artenschutz‑Vorprüfung
  • Landschaftsbildbewertung
  • Boden‑ und Erosionsanalyse
  • Landwirtschaftliche Bewertung
  • Erschließungskonzept
  • Biodiversitäts‑ und Pflegekonzept
  • Darstellung möglicher Beteiligungsmodelle
  • Vollständige Abarbeitung aller Kriterien dieses Dokuments

Der Gemeindevorstand & die Gemeindevertretung der Gemeinde Mossautal

August 2026

 

Mit Bedauern, aber in Verantwortung für unsere Gemeinde

Liebe Seniorinnen und Senioren, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den vergangenen Jahren haben wir in unserer Gemeinde Mossautal zweimal jährlich unsere beliebten Seniorenausflüge durchgeführt – einmal im Frühjahr und einmal im Herbst. Diese Fahrten wurden von der Gemeinde finanziert und erfreuten sich stets großer Teilnahme und großer Wertschätzung.

Umso schwerer fällt mir die folgende Mitteilung: Aufgrund der derzeit angespannten Haushaltslage kann die Frühjahrsfahrt in diesem Jahr leider nicht stattfinden.

Diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen. Ich weiß sehr gut, welche Bedeutung diese gemeinsamen Ausflüge für viele von Ihnen haben – als Möglichkeit der Begegnung, des Austauschs und der Abwechslung im Alltag. Gerade deshalb bedaure ich es sehr, dass wir in diesem Frühjahr darauf verzichten müssen.

Gleichzeitig bitte ich um Ihr Verständnis. Wir sind verpflichtet, verantwortungsvoll mit den finanziellen Mitteln unserer Gemeinde umzugehen und Prioritäten zu setzen, die für alle Bürgerinnen und Bürger wichtig sind.

Ich hoffe sehr, dass sich die Situation im Laufe des Jahres entspannt und wir im Herbst wieder gemeinsam unterwegs sein können.

Ihr

Andreas Mutschke

Bürgermeister der Gemeinde Mossautal

mithilfe von GPS ganz leicht Anliegen melden

Stimmt etwas nicht?

 

Die Laterne flackert, es wurde in der Öffentlichkeit Müll abgeladen oder Pflanzenwuchs wächst in den Verkehrsraum!?

Mit dem Mängelmelder können Sie uns ganz einfach Ihre Entdeckungen und Sorgen mitteilen.

Wir werden uns mit Ihrem Anliegen so schnell wie möglich beschäftigen und auch Sie bleiben so ganz einfach auf dem Laufenden.

v.l.n.r Susanne Langguth, Franz Steffl, Dietmar Bareis

Neuer Ansprechpartner zur Rente

Franz Steffl nimmt seine Arbeit als ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund im Odenwaldkreis auf.

Er wird jeweils ab ersten Montag eines Monats, beginnend ab 05.05.2025 in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr Beratungen rund um das Thema Rente im Rathaus in Mossautal anbieten.

Um terminliche Voranmeldung wird gebeten.  

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Feuer Anmelden – digital!

Sie planen das Verbrennen pflanzlicher Abfälle oder ein gemütliches Lagerfeuer?

Dann können Sie das Verbrennen auch ganz einfach online Anmelden. Natürlich steht Ihnen der reguläre Weg, die Anmeldung über das Formular im Rathaus, auch weiterhin zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung mindestens 36 Stunden zuvor vorliegen sollte.

Hiltersklinger Ulker e.V.

Unser Veranstaltungskalender

 

Bei uns ist ganz schön was los!

Was genau? Das erfahren Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Ihre Veranstaltung ist nicht dabei? Dann schicken uns bitte eine Nachricht.

Kindertagesstätte Unter’m Eulennest

Neue Homepage der Kindertagesstätte

Auch die Kindertagestätte Unter’m Eulennest hat einen neuen Internetauftritt.

Dieser dient künftig als Informationsportal für Eltern und werdende Eltern, die ihre Liebsten wohl behütet wissen möchten.

Marbach Stausee

Mossautal erleben

Sie sind draußen zu Hause? Dann ist Mossautal Ihre Heimat.

Egal ob beim Biken, Reiten, Angeln, Schwimmen, Campen, Wandern oder einfach beim Verweilen auf einer unserer Panorama-Liegen rund um Mossautal kann jeder die Seele baumeln lassen.

Wer den Besuch mit kulinarischen Highlights oder einer Übernachtung abrunden möchte, findet auch hier garantiert das Passende.

Dienstleistungsportal

Was können wir für Sie tun?

Um die Funktionalität unseres Internetauftrittes zu erhöhen und Bürgern sowie Einwohnern den einfachen Kontakt- und Antragsweg zu erleichtern, haben wir sämtliche Dienstleistungen in eine Plattform gepackt und aufbereitet.

Sitzungsdienst

Was gibt es Neues?

Unsere Homepage besitzt natürlich auch weiterhin einen informellen Charakter. Aktuelle Bekanntmachungen und das politische Geschehen werden in neuem Gewand veröffentlicht und effizient dargestellt.

Neue Homepage der Feuerwehr Mossautal

Auch die Feuerwehren der Gemeinde Mossautal haben sich unserem Konzept angeschlossen und laden Sie auf einen Besuch ein.

Das dürfte Sie brennend interessieren.