Bekanntmachungen 

Rathaus der Gemeinde Mossautal

Auf dieser Seite finden Sie amtliche und nicht amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Mossautal

Hier erfahren Sie alles Aktuelle zu

  • amtlichen Bekanntmachungen
  • Bauvorhaben
  • Stellenausschreibungen
  • Allgemeinverfügungen
  • Bürgerinformationen
    … und vieles mehr …

Alternativ finden Sie diese und weitere Informationen auch in unserem amtlichen Bekanntmachungsorgan „Mossautal Aktuell“. Dieses erscheint in der Regel wöchentlich und wird an alle Haushalte in Mossautal ausgeliefert.

Falls Sie mal nicht zu Hause sind finden Sie hier unsere online-Ausgaben.

Bekanntmachung der Gemeinde Mossautal

Haushaltssatzung der Gemeinde Mossautal für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.März 2005 (GVBI. I S 142), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 03.März 2025 (BVBI. 2025 Nr. 16), hat die Gemeindevertretung am 14. April 2025 und 06. Oktober 2025 die beigefügte Haushaltssatzung beschlossen.

 

Bekanntmachung der Gemeinde Mossautal

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mossautal hat in ihrer Sitzung am 6. Oktober 2025 den vom Revisionsamt des Odenwaldkreises geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen und die Entlastung des Gemeindevorstandes nach § 114 Absatz 1 Hessische Gemeindeordnung erteilt.

Dietmar Bareis, Bürgermeister

 

Bekanntmachung der Gemeinde Mossautal

 

Vollzug des Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert wurde.

 

Bauleitplanung der Gemeinde Mossautal

  • Teiländerung „Freiflächenphotovoltaik“ des Flächennutzungsplanes,
  • Bebauungsplan „Sondernutzungsgebiet Photovoltaikanlage Unter-Mossau 2“

 

Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mossautal hat in ihrer Sitzung am 11.11.2024 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuches vom zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 20.12.2023 I 394 für die:

 

  • Teiländerung „Freiflächenphotovoltaik“ des Flächennutzungsplanes,
  • Bebauungsplan „Sondernutzungsgebiet Photovoltaikanlage Unter-Mossau 2“

 beschlossen.

 

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes sowie der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden und hat eine Größe von ca. 8,4 ha. Es ist ein Teil des Grundstückes in der Gemarkung Unter-Mossau, Flur 17, mit der Flurstücksnummer 18 betroffen.

 

Am 11.11.2024 wurde der Vorentwurf sowohl der 6. Teiländerung „Freiflächenphotovoltaik“ des Flächennutzungsplanes als auch des Bebauungsplanes „Sondernutzungsgebiet Photovoltaikanlage Unter-Mossau 2“ in der Gemeindevertretung angenommen und die jeweilige Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB beschlossen.

 

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes erfolgt in der Zeit vom 22.04.2025 bis einschließlich dem 30.05.2025 arbeitstägig von montags bis freitags beim Gemeindevorstand der Gemeinde Mossautal, Unter-Mossau, Ortsstraße 124, 64756 Mossautal jeweils Montags – Freitags von 8:00h bis 12:00h sowie Montags von 14:00h – 18:00h.

 

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit sich die Unterlagen unter folgendem Link herunterzuladen und anzusehen:

 

Bekanntmachung

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift bei der Gemeindevertretung der Gemeinde Mossautal vorgebracht werden.

 

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden von der Gemeindevertretung der Gemeinde Mossautal geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.

 

Gleichzeitig mit der Offenlage erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs.2 BauGB.

 

Mossautal, den 14.04.2025

 

Dietmar Bareis

Bürgermeister

Gz. 2-HP-05-08-94-01-B-0006#009

Flurbereinigungsverfahren F 894 Mossautal-Ober-Mossau

 Öffentliche Bekanntmachung

 

Ausführungsanordnung

Im Flurbereinigungsverfahren F 894 Mossautal-Ober-Mossau wird gemäß § 61 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der derzeit geltenden Fassung, die Ausführung des Flurbereinigungsplans angeordnet.

 Der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt am

06.05.2024, 0:00 Uhr,

an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.

Begründung

Der Flurbereinigungsplan des Flurbereinigungsverfahrens F 894 Mossautal-Ober-Mossau hat vom 16. September bis zum 18. September 2024 zur Einsichtnahme für die Beteiligten offen gelegen. Der Anhörungstermin gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG fand am 19. September 2024 statt. Somit ist der Flurbereinigungsplan bekannt gegeben. Der Flurbereinigungsplan ist unanfechtbar. Diese Anordnung wird vom Amt für Bodenmanagement Heppenheim als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen (§ 3 Abs. 1 FlurbG).

Hinweise

Zum Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes werden die Teilnehmer Eigentümer der ihnen durch den Flurbereinigungsplan zugewiesenen neuen Grundstücke. Rechtswirksame Verfügungen können von diesem Zeitpunkt an nur noch über die neuen Grundstücke getroffen werden.

Der Inhalt des Grundbuchs wird unrichtig und bedarf der Berichtigung. Nach § 81 Abs. 1 FlurbG dient bis zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters der Flurbereinigungsplan als amtliches Verzeichnis der Grundstücke gemäß § 2 Abs. 2 Grundbuchordnung.

Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung enden mit o.g. Zeitpunkt.

 

Veröffentlichung

Die Ausführungsanordnung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Mossautal und den angrenzenden Gemeinden Reichelsheim, Wald-Michelbach, Grasellenbach, Fürth, Michelstadt, Erbach und Oberzent öffentlich bekanntgemacht.

Darüber hinaus ist diese Ausführungsanordnung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/F894 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Ausführungsanordnung kann binnen eines Monats Widerspruch bei der Flurbereinigungsbehörde, dem

Amt für Bodenmanagement Heppenheim

Odenwaldstraße 6

64646 Heppenheim

erhoben werden.

Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Oberen Flurbereinigungsbehörde, dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, in 65195 Wiesbaden erhoben wird.

Der Lauf der Frist beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zu erheben.

 

Anordnung der sofortigen Vollziehung

Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) in der jeweils geltenden Fassung wird die sofortige Vollziehung der vorstehenden Ausführungsanordnung angeordnet. Durch diese Anordnung der sofortigen Vollziehung entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruches.

Begründung

Die sofortige Vollziehung der vorzeitigen Ausführungsanordnung wird angeordnet, da dies im öffentlichen Interesse und im überwiegenden Interesse aller Beteiligten liegt (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO). Eine weitere Verzögerung des Eigentumsübergangs kann nicht hingenommen werden. Die Nachteile, die den Eigentümern durch die Beibehaltung des alten Rechtszustandes im allgemeinen Grundstücksverkehr entstehen, sind diesen nicht länger zuzumuten.

Es liegt somit das öffentliche Interesse und das Interesse der Gesamtheit der Teilnehmer an der sofortigen Vollziehung gegenüber möglichem privatem Interesse vor.

Die Teilnehmer haben ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an einem sofortigen Eigentumsübergang und an der Beendigung der bestehenden Rechtsunsicherheit. Durch den Eigentumsübergang wird die rechtliche Verfügungsgewalt (Veräußerung, Belastung) über die neuen (Abfindungs-) Grundstücke möglich.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann die ganze oder teilweise Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs.5 VwGO beim

Hess. Verwaltungsgerichtshof – Flurbereinigungsgericht-
Fachgerichtszentrum
Goethestraße 41 – 43
34119 Kassel

beantragt werden. Dieser Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

 

Heppenheim, den 13.03.2025

Amt für Bodenmanagement Heppenheim

– Flurbereinigungsbehörde –

Im Auftrag
Uhlig

Brennholzbestellung für 2024 über den Forstzweckverband Hessischer Odenwald

In der Zeit vom 17. November bis 15. Dezember 2023 können Bürger/innen (Endverbraucher) sich um die Zuteilung eines Brennholzloses bewerben.

In der Vergangenheit standen für den Brennholzverkauf auf der Fläche die Mitarbeiter/innen von Hessen-Forst als direkte Ansprechpartner für die Bürger/innen zur Verfügung. Dieser Service kann durch die Kommunen oder dem Forstzweckverband nicht angeboten werden. Entsprechend können wir den Brennholzverkauf ausschließlich nur noch über unser Internet-Portal anbieten. In der Zeit vom 15. November bis 15. Dezember 2023 können sich Bürger/innen (Endverbraucher) der Mitgliedskommunen um die Zuteilung eines Brennholzloses bewerben. Die Zuteilung erfolgt im März/April 2024.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine direkte persönliche Kontaktaufnahme mit dem Forstzweckverband für den Brennholzverkauf nicht möglich ist.

Die Kommunen bieten über den Forstzweckverband, an Wegen zur Holzabfuhr gepoltertes Hartlaubholz für die Bürger/innen im Verbandsgebiet in einem begrenzten Umfang an.

Die Nachfrage nach Brennholz ist hoch – und damit auch der Preis. Immer mehr Menschen wollen sich für den Winter eindecken, doch die Produzenten können immer weniger anbieten.

Um möglichst vielen Haushalten Brennholz zur Verfügung zu stellen, begrenzen wir die Abgabemenge auf 10 Fm Hartlaubholz pro Haushalt. Sollte die von Hessen Forst gemeldete Bereitstellungsmenge zur Befriedigung der Kundennachfrage nicht ausreichen, wird das Portal früher geschlossen, über eine Zuteilung des Holzes entscheidet dann der Eingang der Bestellung.

Weitere Informationen zum Brennholzverkauf finden Sie unter:

www.forst-odenwald.de / Ihr Forstzweckverband Hessischer Odenwald

 

Teilpläne Landkreise Straßenverkehr und Ballungsräume sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken im gesamten Regierungsbezirk Darmstadt

 

 

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz; Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)

Einladung

zur öffentlichen Übergabe einer Petition für Maßnahmen zur Reduzierung des Motorradlärms an die Bundestags- und Landtagsabgeordneten des
Odenwaldkreises sowie offene Diskussion über die aktuelle Lärmbelästigung der Bürgerinnen und Bürger in Mossautal mit den Abgeordneten.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Gemeinde Mossautal hat den Bundes- und Landtagsabgeordneten, die den
Odenwaldkreis vertreten, mit Schreiben vom 07. Juli 2022 „Hilferuf aus
Mossautal“ eindringlich über die Verkehrsproblematik insbesondere durch Motorradlärm informiert.

Der entsprechende Schriftwechsel und deren Reaktionen sind bei der Gemeinde Mossautal von den Abgeordneten eingegangen.
Die Petition wurde durch den Gemeindevertreter Olaf Spiekermann initiiert und wurde mittlerweile von mehr als 150 Personen unterzeichnet. Wir laden Sie sehr gerne zur öffentlichen Übergabe der Petitionsliste am

Freitag, den 18. November 2022 um 15.00 Uhr im Ortsteil OT Hüttenthal,
Kreuzungsbereich 8460/ L 3260 „Maasdamer Platz“ ein.

Vorgesehener Ablauf:
15.00 Uhr Eröffnung und Begrüßung durch Bürgermeister Dietmar Bareis
15.15 Uhr Übergabe der Petition mit Unterschriften durch den
Gemeindevertreter Olaf Spiekermann
15.30 Uhr Diskussion über die aktuelle Lärmbelästigung mit den
Landtags- und Bundestagsabgeordneten und mit Landrat
Frank Matiaske
16.30 Uhr Veranstaltungsende

Über eine rege Beteiligung der Mossautaler Bevölkerung an der Veranstaltung würden wir uns sehr freuen.
Dietmar Bareis

Die Einladung als Text.

Verzögerung beim Umtausch der Handsender für die Schranke

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund von Lieferengpässen können die neuen Handsender, die die Gemeinde Mossautal in Zuge der Erneuerung der Schrankenanlage zwischen Hiltersklingen und Unter-Mossau bestellt hat, nicht wie geplant ab 19. Oktober 2022 ausgetauscht werden. Voraussichtlich liegt der aktuell schnellste Liefertermin im Januar 2023. Daraus resultiert, dass die Handsender, welche sich aktuell in Umlauf befinden, weiterhin ihre Funktion behalten werden. Den neuen Termin für den erstmöglichen Umtausch bzw. Erwerb der neuen Handsender werden wir im amtlichen Bekanntmachungsblatt Mossautal aktuell veröffentlichen. Ebenso werden wir das neue Datum für die geplante Deaktivierung der Funktion der alten Handsender bekanntgeben.

Digitaler Bescheidversand

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind die öffentlichen Verwaltungen auch mit der Umsetzung der Digitalisierung beauftragt. Die Gemeinde Mossautal möchte daher in Zukunft die Zustellung der Abgabenbescheide und Ablesekarten auf digitalem bzw. elektronischem Weg organisieren. Dadurch werden auch im Sinne der Steuerpflichtigen Ressourcen und Kosten eingespart.

Hierfür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Um diese Umstellung ermöglichen zu können, benötigen wir von Ihnen eine Emailadresse, an die Ihre Unterlagen verschlüsselt geschickt werden können. Sie erhalten beim Vorliegen neuer für Sie relevanter Informationen eine Nachricht und können Ihre Daten sicher herunterladen. Wenn Sie an diesem Weg der Informationsübermittlung Interesse haben, teilen Sie uns einfach Ihre Emailadresse mit und wir verknüpfen diese dann im Laufe des Jahres mit Ihrem Steuerkonto. Sie können Ihre Emailadresse an Frau Brunhilde Ripperger entweder per Mail (ripperger@mossautal.de) oder per Post übermitteln.

Für Ihre Mithilfe bei der Umsetzung dieses großen Projektes wären wir Ihnen sehr dankbar!

Trinkwasser-Auswertung 2022

Nachstehend erhalten Sie eine Auswertung des Trinkwassers der Gemeinde Mossautal:
Güttersbach
Wasserhärte: 3,8 Grad d. H.
Calciumcarbonat: 0,7 mmol
Ph-Wert: 8,03
Ober-Mossau
Wasserhärte: 4,6 Grad d. H.
Calciumcarbonat: 0,8 mmol
Ph-Wert: 8,53
Unter-Mossau
Wasserhärte: 4,7 Grad d. H.

Calciumcarbonat: 0,8 mmol
Ph-Wert: 8,41
Hüttenthal
Wasserhärte: 4,6 Grad d. H.

Calciumcarbonat: 0,8 mmol
Ph-Wert: 7,87
Hiltersklingen
Wasserhärte: 4,6 Grad d. H.
Calciumcarbonat: 0,8 mmol
Ph-Wert: 8,64

Das von der Gemeinde Mossautal abgegebene Trinkwasser liegt in allen Ortsteilen im Härtebereich weich (weniger als , Millimol Calciumcarbonat je Liter).

e-netz verlegt Stromleitung im Mossautal und in Oberzent

MOSSAUTAL/OBERZENT (ac) – Die e-netz Südhessen verlegt in der Gemeinde Mossautal und in der Stadt Oberzent neue Mittelspannungskabel als Ersatz für die vorhandene Freileitung, um die Versorgungssicherheit weiter zu erhöhen. Darüber hinaus werden Niederspannungskabel erneuert und Leerrohre für die Telekommunikation mit verlegt. Die Arbeiten im Mossautaler Ortsteil Güttersbach – von der Trafostation Hüttenthaler Straße 52, über die Straße In der kleinen Harras, bis in den Oberzenter Ortsteil Airlenbach in die Eichenstraße 73a – beginnen am Mittwoch, 27. April 2022, und dauern voraussichtlich bis Ende Juli 2022.

Während der Bauarbeiten muss die Versorgung zeitweise unterbrochen werden. Die Anwohner werden rechtzeitig über Handzettel informiert. Es kann im Zuge der Arbeiten zu zusätzlichem Lärm, Verkehrsbehinderungen und Halteverboten kommen. Die Arbeiten werden abschnittsweise durchgeführt.

Über Versorgungsstörungen und Behinderungen durch Baustellen informiert die e-netz Südhessen über die App e-netz Ticker und auf www.e-netz-suedhessen.de.

Info-Veranstaltung Windenergieplanung in Mossautal

Am 4. April 2022 fand eine Info-Veranstaltung zu den aktuellen Windenergieplanungen am Schnappgalgen in Mossautal statt. Rund 50 Bürgerinnen und Bürger kamen in die Mossautalhalle und brachten sich im Vorfeld und während der Veranstaltung mit zahlreichen Fragen und Beiträgen ein.

Nach einer Einführung von Bürgermeister Bareis zur Rolle der Gemeinde und einem Überblick über die aktuelle Sachlage stellte Dr. Gardt von der juwi AG die Planungen zu den drei Windenergieanlagen auf Mossautaler Gemarkung vor. Bei der anschließenden Diskussionsrunde standen zudem Vertreter der LEA LandesEnergieAgentur Hessen und des Regierungspräsidiums Darmstadt für Fragen zur Verfügung.

Die Gemeinde Mossautal möchte die Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig über anstehende Planungen auf dem Windvorranggebiet 2-31 am Schnappgalgen informieren. Im ersten Schritte wurde dabei ein Info-Brief im März 2022 an alle Mossautaler Haushalte verteilt. Das Bürgerforum Energiewende Hessen, ein Programm der LEA, unterstützte die Gemeinde bei dem Informationsprozess.

Info-Brief Windenergieplanung in Mossautal

Info-Veranstaltung Windenergieplanungen in Mossautal

Präsentation Windpark Mossautal-Schnappgalgen

Jahresrückblick der Gemeinde Mossautal im Jahre 2021

 

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

mit folgendem Link könne Sie sicher zur diesjährigen Präsentation gelangen, in der ein Jahresrückblick der Gemeinde Mosautal über das vergangene Jahr zu sehen ist. Ich wünsche Ihnen im Namen der Gemeinde Mossautal viel beim Anschauen!

Jahresbericht 2021 Endfassung.pdf

Trinkwasser-Auswertung 2021

Nachstehend erhalten Sie eine Auswertung des Trinkwassers der Gemeinde Mossautal:
Güttersbach
Wasserhärte: 3,9 Grad d. H.
Calciumcarbonat: 0,7 mmol
Ph-Wert: 8,56
Ober- und Unter-Mossau
Wasserhärte: 4,9 Grad d. H.
Calciumcarbonat: 0,9 mmol
Ph-Wert: 8,53
Hiltersklingen und Hüttenthal
Wasserhärte: 4,3 Grad d. H.
Calciumcarbonat: 0,8 mmol
Ph-Wert: 8,81

Das von der Gemeinde Mossautal abgegebene Trinkwasser liegt in allen Ortsteilen im Härtebereich weich (weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter).

Links zu nachstehendem Artikel (Verkehrslärm)

Genauere Informationen und weitergehende Details der Forderungen sind über www.silent-rider.de und

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mensch-umwelt/laermschutz/initiative-motorradlaerm/

ersichtlich.

Petition

Die Forderungen von „Silent-Rider“ können darüber hinaus in einer Petition unterstützt werden.

https://www.openpetition.de/petition/online/silent-rider-die-bundesweite-initiative-gegen-unnoetigen-motorradlaerm

Die Unterstützung kann sowohl öffentlich, als auch nicht öffentlich erfolgen.

Ebenso kann die Petition im Rathaus auf Papierform unterschrieben werden.

Es wäre sehr erfreulich, wenn diese Initiative von vielen Mossautaler Bürgerinnen und Bürger Unterstützung finden würde.

Initiativen gegen überproportionalen Verkehrslärm

Mossautal unterstützt die Forderungen von Silent Rider und der Aktion Leiser!

Nachdem in den letzten Jahren bis 2019 die Zunahme der Zulassungszahlen von Motorrädern sich im zweistelligen Bereich befand, haben Folge dessen mittlerweile das Verkehrsaufkommen und der daraus resultierende Lärm sein Tribut gezollt. Nicht nur am Wochenende im Frühjahr, Sommer und Herbst, sondern hier vermehrt auch wochentags an den Nachmittagen und Abendstunden ist bei uns in Mossautal ein erhöhtes Verkehrsaufkommen von teilweise sehr lauten Motorrädern und neuerdings auch von getunten PKWs festzustellen.

Die Beschwerden der Anwohner an den markanten Stellen der B460 sowie der L3120 und L3260 über laute Fahrzeuge und, gerade in den Abendstunden noch verbunden mit einigen Rasern, haben ebenfalls Extrems zugelegt.

Mit der Plakataktion „Mossautal gegen Bikerlärm“ wurde bereits sehr deutlich signalisiert:

„Biker, welche sich konform verhalten und adäquat Rücksicht nehmen, sind uns jederzeit willkommen“.

Ebenso begrüßt die Gemeinde Mossautal die Aktion der Polizei Südhessen, „Du hast es in der Hand“.

Hier wird vonseiten der Polizei auf ein gesetzkonformes Verhalten hingewiesen. Auch sind vermehrt Verkehrskontrollen (Geschwindigkeit und Lärm) durchgeführt worden und werden auch weiter fortgesetzt. Festzustellen gilt, dass seit der Durchführung vermehrter Polizeikontrollen die Raserei ein wenig nachgelassen hat, welches sich auch in den Unfallzahlen widerspiegelt. Doch leider sind immer wieder rasende Ausnahmen, gerade in den werktäglichen Abendstunden, festzustellen.

Weitere Odenwaldkommunen (auch im Kreis Bergstraße) müssen sich mit extrem anwachsenden Anwohnerbeschwerden auseinandersetzen. Hier wird analog zu Mossautal mit einer Plakataktion „Rücksicht nehmen“ auf die Problematik hingewiesen und versucht an die Vernunft der Fahrer zu appellieren.

Bürgermeister Dietmar Bareis und Erster Beigeordneter Harald Eisenhauer informierten sich im letzten Jahr über die Aktion Silent Rider in der Eifel zusammen mit Vertretern der Polizeidienstelle Erbach, der Verkehrsbehörde sowie weiteren Odenwälder Anrainerkommunen. Darüber hinaus folgte die Teilnahme an einem runden Tisch in der Gemeinde Sasbachwalden am Westrand des Schwarzwaldes. Die Kommune mit deren Bürgermeisterin Sonja Schuchter ist Mitinitiator der Baden-Württembergischen Aktion „Leiser! INITIATIVE MOTORRADLÄRM!“. Bei der Runde in Sasbachwalden saßen Vertreter aus verschiedenen betroffenen Bundesländern sowie auch aus dem benachbarten Österreich am Tisch.

Alle sind sich unisono einig, dass rücksichtsvolle Biker absolut in den Kommunen willkommen sind. Die Raser und lauten, teilweise auch provozierenden, mit getunten Fahrzeugen auf der Straße fahrenden Zeitgenossen sind für die Anwohner eine enorme Zumutung und darüber hinaus touristisch mehr als kontraproduktiv.

Dieses sieht der Bundesverband der Motorradfahrer (BDVM) ebenso, welcher sowohl die Initiative Silent Rider, als auch die Aktion „Leiser! INITIATIVE MOTORRADLÄRM!“ unterstützt. Dieses nicht zuletzt auch mit dem Aspekt, dass durch die „Raser und Lärmer“ das Hobby der vernünftigen Biker in Verruf gebracht wird.

Mittlerweile ist, unter Mitwirkung durch die beiden bereits genannten Initiativen, eine Bundesratsempfehlung an den Bundestag erfolgt, welches in den Forderungen unter anderem auch die Themen Deckelung des Geräuschpegels bei Motorrädern (muss natürlich auch für getunte PKW gelten), Verschärfung der Bußgelder u. a. bei manipulierten Motorrädern (beliebt ist hier der absichtlich ausgebaute DB-Killer) sowie die Forderung rücksichtsloses Fahren muss deutliche Folgen haben, beinhaltet.

Öffnung der Mossautalhalle/Sporthalle für den Sportbetrieb der Gruppen und Vereine

Gemäß § 2 Absatz 2 der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) vom 7. Mai 2020 in der Fassung vom 28. Mai 2020, wird die gemeindeeigene Halle für den Sportbetrieb ab sofort wieder zur Verfügung gestellt:

Der Sportbetrieb ist daher in folgendem Umfang gestattet:

1.     Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt,

2.     Trainingsbetrieb, wenn

a)     er kontaktfrei ausgeübt wird,

b)    ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist,

c)     Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,

d)    Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, geschlossen bleiben,

e)     der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und

f)     Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.

 

3.     Vorbereitung auf und die Abnahme von sportpraktischen Abiturprüfungen, Einstellungstests, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist.

 

4.     Zuschauer sind nicht gestattet.

5.     Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene sind zu beachten.

Für die Ausgestaltung des Trainingsbetriebes verweisen wir auf die Maßgaben des Landesportbundes (siehe https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/), welche die Benutzer/innen der Sporthalle und -anlagen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung umzusetzen haben.

Dies gilt insbesondere auch für die Frage, ob für die Sporthallennutzung die Beachtung der sportartspezifischen Verbandskonzepte ausreicht oder eigene Konzepte entwickelt werden müssen. Eine Vorlage der Konzepte zur Prüfung ist aus Sicht der Gemeinde Mossautal nicht erforderlich.

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

III 33.3 – 66 i 04.01 – veröffentlicht: 25.11.2019
Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Regierungsbezirk Darmstadt, Teilpläne Landkreise und Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach a.M. und Wiesbaden

https://rp-darmstadt.hessen.de/presse/öffentliche-bekanntmachungen/verkehr/umgebungslärm/25112019-aufstellung-von-lärmaktionsplänen

Aktueller gehts nicht !

Unser amtliches Nachrichtenblatt der Gemeinde
– Die aktuelle Onlineausgabe online hier…

Auf Facebook finden Sie uns hier…

Über www.odenwaldmobil.de können die Bürgerinnen und Bürger sich über alle verfügbaren Mobilitätsangebote informieren, diese buchen und bezahlen. Das nachhaltige und innovative Mobilitätskonzept “garantiert mobil!“ erfreut sich immer größerer Beliebtheit. 

Warnmeldung der Polizei Hessen

Ein aktuelles Kriminalitäts-Phänomen beschäftigt seit einigen Monaten die Polizei in zunehmendem Maße.

Trotz intensiver Aufklärung, Presseveröffentlichungen und Nutzung aller üblichen Medien kommt es von Woche zu Woche immer wieder zu Straftaten im Deliktsbereich „falsche Amtsträger“. Die erlittenen Schadenssummen der Opfer sind beträchtlich und haben oft existenzielle Folgen!

Weitere Informationen finden Sie hier…

Mossautal will seine Ruhe zurück

Die Vorfreude auf die jetzt bevorstehende warme Jahreszeit ist in Mossautal getrübt.

Denn so sicher wie der Frühling kommt, kommen die Motorsportfreunde auf zwei Rädern in den Odenwald mit seiner schönen Landschaft und seinen kurvenreichen Straßen – und machen Lärm, der so gar nicht zu der ländlichen Idylle passt.

Wir wollen nicht verallgemeinern: Die große Mehrzahl der Biker fährt verantwortungsbewusst.
Sie sind uns herzlich willkommen!
Eine kleine Minderheit jedoch verdirbt mit rücksichtslosem Gasgeben den guten Ruf der Biker.

Allzu großer Lärm macht krank und schränkt die Lebensqualität der in unserer Gemeinde lebenden Menschen unzumutbar ein.

 

Wir appellieren deshalb an alle Biker:

 

Besucht uns im Odenwald und genießt mit uns unsere wunderbare Landschaft.

Vergesst dabei aber nicht unsere Einwohner, die hier ohne krank machenden Lärm Frühling und Sommer genießen wollen.

 

Vielen Dank!

Ihr
Dietmar Bareis
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidium Darmstadt

Auf Wunsch des RP Darmstadt, möchten wir Ihnen eine Öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach §47d Bundes-Immissionsschutzgesetzt zur verfügung stellen. Das Schreiben wurde bereits in dem öffentlichen Bekanntmachungsorgan „Mossautal Aktuell“ in der KW 47 veröffentlicht.