Bauvorbescheid und Baugenehmigung

Sie suchen das Thema: Bauantrag, Bauvoranfrage

Zuständigkeit: Kreisbauamt

Beschreibung:

Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung eine verbindliche Entscheidung zu Einzelfragen beantragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind und ob das beabsichtigte Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt.

Kontakt:

Markus Müller

E-Mail: mueller@mossautal.de

Tel.: 06062 919914

Bedarf für Bildung und Teilhabe

Sie suchen das Thema: Hartz 4, IV 

Zuständigkeit: Sozialamt

Weitere Infos unter:

Beschreibung:

Wenn Privatpersonen, das heißt Personen ohne eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes oder Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz, zu einem anderen Zeitpunkt selbst Feuerwerkskörper der Kategorie F2 abbrennen möchten, kann dies von der zuständigen Behörde aus begründetem Anlass ausnahmsweise zugelassen werden solche Privatpersonen benötigen dafür eine Genehmigung. Als begründeter Anlass wird von manchen Verwaltungen z.B. eine Goldene Hochzeit, ein runder Geburtstag oder ein sonstiges Jubiläum angesehen. Auf die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

Kontakt:

Susanne Langguth

E-Mail: langguth@mossautal.de

Tel.: 06062 919912

Beglaubigungen von Dokumenten

Sie suchen das Thema: Zeugnisse, Kopie, beglaubigte

Zuständigkeit: Rathaus

Beschreibung:

Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.

Kontakt:

Rathaus

Tel.: 06062 91990

Beglaubigungen von Unterschriften

Sie suchen das Thema: Beglaubigung, Unterschrift

Zuständigkeit: Ortsgericht

Beschreibung:

Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.

Kontakt:

Ute Naas

E-Mail: naas@mossautal.de

Tel.: 06062 919913

Benutzung eines Gewässers

Sie suchen das Thema: Abwasser, Fischerei, Wasserentnahme

Zuständigkeit: Untere-Wasserbehörde

Beschreibung:

Siehe auch: Einleiten von Abwasser, Fischerei, Wasserentnahme

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Untere-Wasserbehörde des Odenwaldkreises.

Bereitstellung von Bodenrichtwerten und Grundstücksmarktberichten

Sie suchen das Thema: Bodenrichtwerte, Flurstück

Weitere Infos unter: 

Beschreibung:

Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.

Bescheinigung für Geringverdiener

Sie suchen das Thema: Geringverdienende

Zuständigkeit: Sozialamt

Beschreibung:

Wenn Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde oder evtl. in Ihrem Landkreis einen „Pass für Geringverdienende (z. B. „Frankfurt-Pass) erhalten. Mit Hilfe dieses Passes erhalten Sie kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu den verschiedensten kommunalen öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen.

Kontakt:

Susanne Langguth

E-Mail: langguth@mossautal.de

Tel.: 06062 919912

Bestattung

Sie suchen das Thema: Beerdigung, Friedhof, Sarg, Urne

Zuständigkeit: Friedhofsamt

Rechtsgrundlage: Friedhofssatzung

Beschreibung:

Bei einem Todesfall haben Angehörige die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt. Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.

Kontakt:

Dennis Lautenschläger

E-Mail: lautenschlaeger@mossautal.de

Tel.: 06062 919911

Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung und Raumordnung

Beschreibung:

Als Bürgerin oder Bürger können Sie den Bundesraumordnungsplan mitgestalten. Sie können Ihre Stellungnahme zum Planentwurf abgeben.  Das Beteiligungsverfahren ist seit dem 6. November 2020 abgeschlossen.

Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (Unmanned Aerial Vehicles UAV) und Flugmodellen – „Drohnen“

Sie suchen das Thema: Aufstiegserlaubnis

Zuständigkeit: Ordnungsamt

Weitere Infos unter: 

Beschreibung:

Im Luftsportgeräteverzeichnis werden die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber gespeichert. Nur registrierte Ultraleichtflugsportgeräte (UL) erhalten ein Kennzeichen.

Kontakt:

Dennis Lautenschläger

E-Mail: lautenschlaeger@mossautal.de

Tel.: 06062 919911

Markus Müller

E-Mail: mueller@mossautal.de

Tel.: 06062 919914

Beurkundung von Willenserklärungen (Unterschriftsbeglaubigung)

Sie suchen das Thema: Patientenverfügung, Beglaubigung Unterschirft, Apostille

Zuständigkeit: Ortsgericht

Weitere Infos unter: 

Beschreibung:

Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt. 

Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.

Kontakt:

Ute Naas

E-Mail: naas@mossautal.de

Tel.: 06062 919913

Dietmar Bareis

E-Mail: bgmbareis@mossautal.de

Tel.: 06062 919919

Brauchtumsfeuer

Sie suchen das Thema: Lagerfeuer, Verbrennen, Feuer

Zuständigkeit: Ordnungsamt

Beschreibung:

Lager- oder insbesondere Brauchtumsfeuer sollten sind Anzeigepflichtig und sollten mit der örtlichen Feuerwehr und der Ordnungsbehörde abgestimmt sein. Entstehende Kosten für einen Einsatz der Feuerwehr müssen von dem Verursacher getragen werden.

Melden Sie sich bitte über den Weg der Anzeige über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle bei uns und nehmen Sie bitte ebenfalls direkt Kontakt auf.

Kontakt:

Dennis Lautenschläger

E-Mail: lautenschlaeger@mossautal.de

Tel.: 06062 919911

Markus Müller

E-Mail: mueller@mossautal.de

Tel.: 06062 919914

Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid

Sie suchen das Thema: Bürgerbegehren, Volksentscheid

Zuständigkeit: Wahlamt

Rechtsgrundlage: § 8b HGO

Beschreibung:

Die Bürger unserer Gemeinde können mittels eines Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid über eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde beantragen. Beim Bürgerentscheid entscheidet die (wahlberechtigte) Bevölkerung somit selbst über Sachfragen. Der Bürgerentscheid stellt die stärkste Form der Bürgermitwirkung dar und durchbricht das Repräsentationsprinzip. Ein in der HGO aufgeführter Negativkatalog schließt allerdings bestimmte Bereiche für den Bürgerentscheid aus.

Kontakt:

Dennis Lautenschläger

E-Mail: lautenschlaeger@mossautal.de

Tel.: 06062 919911

Markus Müller

E-Mail: mueller@mossautal.de

Tel.: 06062 919914

Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten

Sie suchen das Thema: Anzeige, Ermittlungsersuchen, Vorladung, Strafzettel

Zuständigkeit: Ordnungsamt

Rechtsgrundlage: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Beschreibung:

Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße in Höhe von mindestens 60,00 Euro sanktioniert werden, können ausschließlich durch Bußgeldbescheid geahndet werden. Bei groben oder beharrlichen Verkehrsverstößen kann zusätzlich zur Geldbuße ein Fahrverbot von einem Monat bis zu 3 Monaten festgesetzt werden.

Nur bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten besteht die Möglichkeit, anstelle eines Bußgeldbescheides eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld von bis zu 55,00 Euro auszusprechen.

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist die Grundlage für die Bemessung der Höhe der Geldbuße und die Dauer des Fahrverbotes bei Verkehrsordnungswidrigkeiten der in Deutschland bundeseinheitlich geltende Bußgeldkatalog.

Bei Erlass eines Bußgeldbescheides hat der Betroffene auch die Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) zu tragen.

Rechtskräftige Bußgeldentscheidungen mit einer Geldbuße in Höhe von mindestens 60,00 Euro, die verkehrssicherheitsbeeinträchtigend eingestuft sind, werden dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg mitgeteilt.  Für weitere Arten von Ordnungswidrigkeiten gelten die entsprechemden Spezialgesetze.

Kontakt:

Dennis Lautenschläger

E-Mail: lautenschlaeger@mossautal.de

Tel.: 06062 919911

Markus Müller

E-Mail: mueller@mossautal.de

Tel.: 06062 919914