Anzeige über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Das Abbrennen...

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**Mindestabstände: 100m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmter Gebäude. 35m von sonstigen Grundstücken. 5m zur Grundstückgrenze. 50m zu öffentlichen Verkehrswegen. 100m zu Naturschutzgebieten und Wäldern. 20m zu anderen Beflanzungen