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Veranstaltungserlaubnis im öffentlichen Raum
Sie suchen das Thema: Straßensperre, Fest
Zuständigkeit: Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt
Beschreibung:
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Kontakt:
Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Sie suchen das Thema: Reisig, Grünschnitt, Feuer
Rechtsgrundlage: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Beschreibung:
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gartenabfälle ausnahmsweise auch verbrannt werden. Auskünfte, ob, wann und wie die Verbrennung in Ihrem Ort erlaubt ist bzw. was beim Verbrennen von Gartenabfällen zu beachten ist, können dem Antrag entnommen werden oder erhalten Sie auf Rückfrage bei dem Gemeindebrandinspektor / der Verwaltung.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung mindestens 36 Stunden zuvor vorliegen sollte.
Kontakt:
Timo Münch
E-Mail: gbi@mossautal.de
Tel.: 06062-91 99 0
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Sie suchen das Thema: Pass, Perso, Reisepaß, Reisepass, BPA, Ausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass
Zuständigkeit: Einwohnermeldeamt
Rechtsgrundlage: Passgesetz
Beschreibung:
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen. Dies gilt ebenso für den Verlust eines Personalausweises oder anderen Legitimationspapieren.
Kontakt:
Versammlungsanzeige
Sie suchen das Thema: Streik, Spaziergang, Demo, Demonstration,
Zuständigkeit: Kreisordnungsbehörde
Rechtsgrundlage: Gesetz über Versammlung und Aufzüge (VersammlG)
Beschreibung:
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden. Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Kontakt:
Vorhaben- und Erschließungsplan
Sie suchen das Thema: Bebauungsplan
Zuständigkeit: Bauamt
Rechtsgrundlage: §10 BauGB
Beschreibung:
In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Ihn kann jedermann einsehen; dasselbe gilt für seine Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung.
Kontakt:
Vorzeitige Besitzeinweisung
Sie suchen das Thema: Enteignung
Zuständigkeit: Regierungspräsidium Darmstadt
Rechtsgrundlage: Grundgesetz
Beschreibung:
Die Enteignung ist eine Form des staatlichen Zugriffs auf Grundstücke oder auf Rechte an den Grundstücken. Bei vielen öffentlichen Aufgaben, zum Beispiel Bau von Straßen oder Energieversorgungsleitungen, werden zur Durchführung der Maßnahme private Grundstücke benötigt. Ist eine einvernehmliche Regelung nicht möglich und droht das geplante Vorhaben deshalb zu scheitern, sehen verschiedene Gesetze eine Enteignung vor.