Gaststättengewerbe (Konzession)

Sie suchen das Thema: Gastgewerbe, Ausschank, Kneipe, Fest, Konzession, Veranstaltung

Zuständigkeit: Ordnungsamt

Rechtsgrundlage: §3 HGastG, §6 HGastG

Beschreibung:

Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben will, ist verpflichtet, 6 Wochen vor Betriebsbeginn eine Gewerbeanzeige unter der Vorlage bestimmter Unterlagen abzugeben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Gaststätte von einem zuverlässigen Gewerbetreibenden betrieben wird.

Ein vorübergehendes Gaststättengewerbe für z.B. eine Veranstaltung können Sie direkt hier, wahlweise per Online-Antrag oder E-Formular, gebührenpflichtig anzeigen.

Die Konzession eines dauerhaften Gaststättengewerbes in Verbindung mit §3 HGastG erfolgt nach der entsprechenden Gewerbeanmeldung und der Vorlage der geforderten Unterlagen.

Kontakt:

Dennis Lautenschläger

E-Mail: lautenschlaeger@mossautal.de

Tel.: 06062 919911

Geburtsurkunde

Sie suchen das Thema: Baby, Geburt,

Zuständigkeit: Standesamt

Beschreibung:

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Das zuständige Standesamt ist immer jenes der Ortes des Ergeignisses.

Kontakt:

Susanne Langguth

E-Mail: langguth@mossautal.de

Tel.: 06062 919912

Dietmar Bareis

E-Mail: bareis@mossautal.de

Tel.: 06062 919919

Gewerbeanmeldung /-abmeldung

Sie suchen das Thema: Geschäft, Gewerbe

Zuständigkeit: Gewerbeamt

Beschreibung:

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei

Neuerrichtung eines Betriebs,

Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,

Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,

Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,

Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,

Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.

Kontakt:

Susanne Langguth

E-Mail: langguth@mossautal.de

Tel.: 06062 919912

Miriam Krause-Rüegg

E-Mail: krauserueegg@mossautal.de

Tel.: 06062 919922

Gewerberegisterauszug

Sie suchen das Thema: Geschäft, Gewerbe

Zuständigkeit: Gewerbeamt

Beschreibung:

Das Gewerberegister ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle besteht Anzeigepflicht.

Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.

An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.

Kontakt:

Susanne Langguth

E-Mail: langguth@mossautal.de

Tel.: 06062 919912

Miriam Krause-Rüegg

E-Mail: krauserueegg@mossautal.de

Tel.: 06062 919922

Gewerbesteuer

Sie suchen das Thema: Geschäft, Gewerbe, Steuer

Zuständigkeit: Steueramt

Beschreibung:

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z. B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Ist die Tätigkeit einer Personengesellschaft Gewerbebetrieb, so ist Steuerschuldner die Gesellschaft.

Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, oder von Kapitalgesellschaften.

Kontakt:

Brunhilde Ripperger

E-Mail: ripperger@mossautal.de

Tel.: 06062 919910

Gewerbliche und gemeinnützige Abfallsammlungen

Sie suchen das Thema: Müll, Unrat, Abfall

Zuständigkeit: MZVO, RESO

Beschreibung:

Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen verwertbarer Abfälle, sogenannte Wertstoffe aus privaten Haushalten müssen Sie spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung anzeigen. Anzeigepflichtig sind beispielsweise Straßen- oder Containersammlungen von Textilien und Schuhen, aber auch Ankaufstellen von Altpapier.

Die Sammlung kann durch die zuständige Behörde untersagt, befristet oder mit Auflagen versehen werden.

Kontakt:

Markus Müller

E-Mail: mueller@mossautal.de

Tel.: 06062 919914

Grabstätten

Sie suchen das Thema: Friedhof, Grab, Bestattung, Urne, Sarg

Zuständigkeit: Friedhofsamt

Beschreibung:

Die Gemeinde Mossautal unterhält mehrere Friedhöfe, die auf die verschiedenen Ortsteile verteilt sind.

Diese kommunalen Friedhöfe stehen grundsätzlich Personen jeder Glaubenszugehörigkeit zur Verfügung. Sollten Sie Fragen zur Nutzung von Gräbern, Genehmigung und Räumung einer Grabstätte, Instandhaltung, Standsicherheit von Grabmalen oder der Ruhefrist haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Dennis Lautenschläger

E-Mail: lautenschlaeger@mossautal.de

Tel.: 06062 919911

Grundsteuer

Sie suchen das Thema: Haus, Wohnhaus, Steuer, Hebesatz

Zuständigkeit: Steueramt

Beschreibung:

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

Grundbesitz sind

land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),

Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

Kontakt:

Brunhilde Ripperger

E-Mail: ripperger@mossautal.de

Tel.: 06062 919910