Zweitwohnungssteuer

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Zuständigkeit: Steueramt

Rechtsgrundlage: Satzung

Beschreibung:

Die Gemeinde Mossautal erhebt eine Zweitwohnsteuer. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

Kontakt:

Brunhilde Ripperger

E-Mail: ripperger@mossautal.de

Tel.: 06062 919910