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Wahlergebnisse
Sie suchen das Thema: Wahl, Wahlergebnisse
Zuständigkeit: Wahlamt
Weitere Infos unter:
Beschreibung:
Wenn eine Wahl beendet ist, stellen die Wahl- und Briefwahlvorstände für ihre jeweiligen Wahl- und Briefwahlbezirke fest, wie viele Stimmen der jeweilige Listenwahlvorschlag erhalten hat. Anschließend stellen die Kreiswahl- oder Stadtwahlausschüsse fest, wie viele Stimmen innerhalb des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt die jeweiligen Listenwahlvorschläge erhalten haben. Diese Wahlausschüsse können außerdem Feststellungen der Wahlvorstände berichtigen und über die Gültigkeit abgegebener Stimmen abweichend beschließen. Die vorläufigen und letztlich endgültigen Ergebnisse werden veröffentlicht und können online eingesehen werden.
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Wahlhelferanmeldung und -verpflichtung
Sie suchen das Thema: Wahlvorstand
Zuständigkeit: Wahlamt
Beschreibung:
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Für die Ausübung dieses Ehrenamtes wird eine Entschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld gezahlt.
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Wahlschein und Briefwahl
Sie suchen das Thema: Wahlschein
Zuständigkeit: Wahlamt
Weitere Infos unter:
Beschreibung:
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und wollen an der Wahl per Briefwahl teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie diese Unterlagen beantragen können.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Nach Zugang Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie diese Unterlagen beantragen.
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Wahlvorschläge (Zulassung, Änderung, Zurücknahme)
Sie suchen das Thema: Wahlvorschlag
Zuständigkeit: Wahlamt
Weitere Infos: Vorlage der Unterlagen im Original erforderlich
Beschreibung:
Wenn Privatpersonen, das heißt Personen ohne eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes oder Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz, zu einem anderen Zeitpunkt selbst Feuerwerkskörper der Kategorie F2 abbrennen möchten, kann dies von der zuständigen Behörde aus begründetem Anlass ausnahmsweise zugelassen werden solche Privatpersonen benötigen dafür eine Genehmigung. Als begründeter Anlass wird von manchen Verwaltungen z.B. eine Goldene Hochzeit, ein runder Geburtstag oder ein sonstiges Jubiläum angesehen. Auf die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
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Wasserabgabe
Sie suchen das Thema: Wasseruhr, Wasserzähler, Wasser
Zuständigkeit: Steueramt
Rechtsgrundlage: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG); Hessisches Wassergesetz (HWG); Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)
Beschreibung:
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
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Wasserbuch
Sie suchen das Thema: Wasser, Wasserbuch, Wasserrecht
Zuständigkeit: Untere-Wasserbehörde
Beschreibung:
Das Wasserbuch ist ein Register der Wasserrechte, stellt Umweltinformationen bereit und ist bedeutend für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Bereitstellung des Wasserbuchs erfolgt durch die einzelnen Länder.
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Wochen- und Spezialmärkte
Sie suchen das Thema: Markt, Wochenmarkt, Veranstaltungserlaubnis
Zuständigkeit: Ordnungsamt
Beschreibung:
Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) ausrichten möchten, ist eine Genehmigung der Veranstaltung erforderlich. Siehe auch: Veranstaltungserlaubnis / Gaststättengewerbe
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Wohngeld
Sie suchen das Thema: Wohngeld, Mietzuschuss
Zuständigkeit: Wohngeldstelle
Rechtsgrundlage: Wohngeldgesetz (WoGG)
Beschreibung:
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
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