Wahlergebnisse

Sie suchen das Thema: Wahl, Wahlergebnisse

Zuständigkeit: Wahlamt

Weitere Infos unter: 

Beschreibung:

Wenn eine Wahl beendet ist, stellen die Wahl- und Briefwahlvorstände für ihre jeweiligen Wahl- und Briefwahlbezirke fest, wie viele Stimmen der jeweilige Listenwahlvorschlag erhalten hat. Anschließend stellen die Kreiswahl- oder Stadtwahlausschüsse fest, wie viele Stimmen innerhalb des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt die jeweiligen Listenwahlvorschläge erhalten haben. Diese Wahlausschüsse können außerdem Feststellungen der Wahlvorstände berichtigen und über die Gültigkeit abgegebener Stimmen abweichend beschließen. Die vorläufigen und letztlich endgültigen Ergebnisse werden veröffentlicht und können online eingesehen werden. 

Kontakt:

Dennis Lautenschläger

E-Mail: lautenschlaeger@mossautal.de

Tel.: 06062 919911

Markus Müller

E-Mail: mueller@mossautal.de

Tel.: 06062 919914

Wahlhelferanmeldung und -verpflichtung

Sie suchen das Thema: Wahlvorstand 

Zuständigkeit: Wahlamt

Beschreibung:

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Für die Ausübung dieses Ehrenamtes wird eine Entschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld gezahlt.

Kontakt:

Dennis Lautenschläger

E-Mail: lautenschlaeger@mossautal.de

Tel.: 06062 919911

Markus Müller

E-Mail: mueller@mossautal.de

Tel.: 06062 919914

Wahlschein und Briefwahl

Sie suchen das Thema: Wahlschein

Zuständigkeit: Wahlamt

Weitere Infos unter: 

Beschreibung:

Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und wollen an der Wahl per Briefwahl teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie diese Unterlagen beantragen können.

Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Nach Zugang Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie diese Unterlagen beantragen.

Kontakt:

Dennis Lautenschläger

E-Mail: lautenschlaeger@mossautal.de

Tel.: 06062 919911

Markus Müller

E-Mail: mueller@mossautal.de

Tel.: 06062 919914

Wahlvorschläge (Zulassung, Änderung, Zurücknahme)

Sie suchen das Thema: Wahlvorschlag

Zuständigkeit: Wahlamt

Weitere Infos: Vorlage der Unterlagen im Original erforderlich

Beschreibung:

Wenn Privatpersonen, das heißt Personen ohne eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes oder Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz, zu einem anderen Zeitpunkt selbst Feuerwerkskörper der Kategorie F2 abbrennen möchten, kann dies von der zuständigen Behörde aus begründetem Anlass ausnahmsweise zugelassen werden solche Privatpersonen benötigen dafür eine Genehmigung. Als begründeter Anlass wird von manchen Verwaltungen z.B. eine Goldene Hochzeit, ein runder Geburtstag oder ein sonstiges Jubiläum angesehen. Auf die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

Kontakt:

Dennis Lautenschläger

E-Mail: lautenschlaeger@mossautal.de

Tel.: 06062 919911

Markus Müller

E-Mail: mueller@mossautal.de

Tel.: 06062 919914

Wasserabgabe

Sie suchen das Thema: Wasseruhr, Wasserzähler, Wasser

Zuständigkeit: Steueramt

Rechtsgrundlage: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG); Hessisches Wassergesetz (HWG); Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)

Beschreibung:

Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.

Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.

Kontakt:

Brunhilde Ripperger

E-Mail: ripperger@mossautal.de

Tel.: 06062 919910

Wasserbuch

Sie suchen das Thema: Wasser, Wasserbuch, Wasserrecht

Zuständigkeit: Untere-Wasserbehörde

Beschreibung:

Das Wasserbuch ist ein Register der Wasserrechte, stellt Umweltinformationen bereit und ist bedeutend für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Bereitstellung des Wasserbuchs erfolgt durch die einzelnen Länder.

Kontakt:

Wolfgang Arras

E-Mail: arras@mossautal.de

Tel.: 0160-7229590

Lars Fendrich

E-Mail: fendrich@mossautal.de

Tel.: 06062-919917

Wochen- und Spezialmärkte

Sie suchen das Thema: Markt, Wochenmarkt, Veranstaltungserlaubnis

Zuständigkeit: Ordnungsamt

Beschreibung:

Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) ausrichten  möchten, ist eine Genehmigung der Veranstaltung erforderlich.  Siehe auch: Veranstaltungserlaubnis / Gaststättengewerbe

Kontakt:

Dennis Lautenschläger

E-Mail: lautenschlaeger@mossautal.de

Tel.: 06062 919911

Markus Müller

E-Mail: mueller@mossautal.de

Tel.: 06062 919914

Wohngeld

Sie suchen das Thema: Wohngeld, Mietzuschuss

Zuständigkeit: Wohngeldstelle

Rechtsgrundlage: Wohngeldgesetz (WoGG)

Beschreibung:

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Kontakt:

Susanne Langguth

E-Mail: langguth@mossautal.de

Tel.: 06062 919912

Miriam Krause-Rüegg

E-Mail: krauserueegg@mossautal.de

Tel.: 06062 919922