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Schulaufnahme und -wechsel
Sie suchen das Thema: Grundschule
Zuständigkeit: Grundschule Mossautal
Weitere Infos unter:
Beschreibung:
In die Grundschule kommen Kinder mit vielen unterschiedlichen Erfahrungen und Lernvoraussetzungen. Das Lernen in der Grundschule knüpft an diese individuellen Lernbedürfnisse der Kinder an und ermöglicht ihnen, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu vertiefen und zu erweitern.
Die Grundschule als gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens umfasst die ersten vier Jahrgangsstufen. In der Regel kommen Kinder in Hessen im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Jüngere Kinder, sogenannte Kann-Kinder, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens.
Schwerbehindertenausweis
Sie suchen das Thema: Feuerwerk, Böller
Zuständigkeit: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt
Beschreibung:
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch.
Er ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, wie:
besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz,
Anspruch auf Zusatzurlaub,
Vergünstigungen bei der Einkommensteuerung und
vergünstigter oder unentgeltlicher Beförderung mit Bus und Bahn.
Schwimmbad Dr.Haller-Bad
Sie suchen das Thema: Eintritt, SB, Freibad, Dauerkarten
Rechtsgrundlage: Gebührensatzung, Hausordnung
Beschreibung:
Eintrittskarten für Besuch des Dr.Haller-Bades in Güttersbach
Es handelt sich um ein beheiztes Schwimmbecken 25 x 12,5 m
und einem Kinderplanschbecken mit Wasserpilz, Beach-Volleyball-Feld,
Boule-Bahn, Tischtennisplatte
kostenloser Verleih von: Sonnenschirmen, Wasserspielzeug etc.
Bewirtschaftung: Kioskbetrieb
Öffnungszeiten:
Geöffnet ab Mitte Mai bis Mitte September (abhängig von der Witterung)
Montag bis Freitag 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr (Kioskbetrieb bis 21:00 Uhr)
Samstag und Sonntag 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr (Kioskbetrieb bis 21:00 Uhr)
(Änderungen je nach Wetterlage möglich)
Kontakt:
Timo Münch Schwimmbad Kiosk Güttersbach: Tamara Münch
Tel.: 06062 8096987 0171 112 1036
Spätaussiedleraufnahme
Sie suchen das Thema: Umsiedeln, Spätaussiedler
Zuständigkeit: Bundesverwaltungsamt
Rechtsgrundlage: Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Beschreibung:
Wenn Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind und nach Deutschland umsiedeln möchten, durchlaufen Sie und Ihre Angehörigen vorher ein Aufnahmeverfahren.
Wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben, können Sie dauerhaft nach Deutschland umsiedeln. Aber bevor Sie nach Deutschland ausreisen, müssen Sie ein Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler durchlaufen.
Spätaussiedlerbescheinigung
Sie suchen das Thema: Spätaussiedler, Bescheinigung
Zuständigkeit: Ausländerbehörde
Rechtsgrundlage: Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Beschreibung:
Wenn Sie einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler erhalten haben und in Deutschland an Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind, bekommen Sie die Bescheinigung als Spätaussiedler und damit die deutsche Staatsbürgerschaft.
Sie gelten als Spätaussiedlerin oder als Spätaussiedler, wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben. Ihr Aufenthalt in Deutschland muss über ein spezielles Aufnahmeverfahren begründet und genehmigt werden.
Sportförderung
Sie suchen das Thema: Sport, Förderung, Verein
Zuständigkeit: Hessische Ministerium des Innern und für Sport
Rechtsgrundlage: Hessische Verfassung
Weitere Infos unter:
Beschreibung:
Die Sportförderpolitik der hessischen Landesregierung setzt bei den kleinsten Einheiten an: den Vereinen. Vereine sind von zentraler Bedeutung für unser gemeinschaftliches Zusammenleben. Zur Unterstützung der hessischen Sportvereine und deren Verbände und ihrer zumeist ehrenamtlichen Arbeit bietet das Hessische Ministerium des Innern mit dem Förderprogramm „Weiterführung der Vereinsarbeit“ eine Hilfestellung an, um möglichst schnell und unbürokratisch Landesmittel für die weitere Vereinsarbeit zur Verfügung zu stellen.
Kontakt:
Statistische Veröffentlichungen
Sie suchen das Thema: Statistik, Bundesamt, Veröffentlichungen
Beschreibung:
Das Statistische Bundesamt stellt statistische Informationen bereit und verbreitet sie. Sie können beim Statistischen Bundesamt eine Vielzahl von Datenzusammenstellungen einsehen und sich die Datensätze direkt von der Homepage oder aus mehreren Online-Datenbanken überwiegend kostenfrei herunterladen.
Durch die Ergebnisse der Bundesstatistik haben Sie die Möglichkeit, sich über gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge in Bund und Ländern umfassend zu informieren.
Themengebiete sind:
- Gesellschaft und Umwelt
- Wirtschaft
- Branchen und Unternehmen
- Arbeit
- Staat
- Länder und Regionen
Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
Sie suchen das Thema: Pass, Perso, Reisepaß, Reisepass, BPA, Ausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass
Zuständigkeit: Einwohnermeldeamt
Statusabfrage zum Pass oder Personalausweis:
Beschreibung:
Informationen über den jeweiligen Status Ihres Antrags auf Ausstellung eines „Reisepasses“ und/oder „Personalausweises“ erhalten Sie telefonisch oder online. Oftmals erhalten Sie ebenfalls eine Nachricht über die PIN-Nummer zu Ihrem beantragten Ausweisdokumentes. Wenige Zeit später sollte Ihr Dokument zur Abholung bereit liegen.
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Sterbefallanzeige
Sie suchen das Thema: Tod, Tot, Leiche, Nachlass
Zuständigkeit: Ortsgericht
Beschreibung:
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Kontakt:
Sterbeurkunde
Sie suchen das Thema: Sterbeurkunde
Zuständigkeit: Standesamt
Beschreibung:
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Kontakt: