Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Sie suchen das Thema: Parkausweis

Zuständigkeit: Kommunalverwaltung

Beschreibung:

Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt.

Kontakt:

Markus Müller

E-Mail: mueller@mossautal.de

Tel.: 06062 919914

Personalausweis

Sie suchen das Thema: BPA, Perso

Zuständigkeit: Einwohnermeldeamt

Beschreibung:

Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen (vorläufigen) Personalausweis beantragen.

Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn Eintragungen unrichtig werden oder das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein. 

Für die Beantragung und die Abholung des Dokumentes ist ein Termin notwendig.

Sollten Sie das Dokument nicht selbst abholen, können nutzen Sie bitte die beigefügte Vollmacht.

Kontakt:

Susanne Langguth

E-Mail: langguth@mossautal.de

Tel.: 06062 919912

Miriam Krause-Rüegg

E-Mail: krauserueegg@mossautal.de

Tel.: 06062 919922

Petition

Sie suchen das Thema: Mitbestimmung

Zuständigkeit: Kommunalverwaltung

Weitere Infos unter: 

Beschreibung:

Die Möglichkeiten der Bürgermitwirkung ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter und nicht direkt durch das Volk. Folglich stellt die Wahl der Kommunalparlamente ( Wahl der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung und des Kreistags ) das wichtigste Instrument dar, mit dem das Volk Staatsgewalt unmittelbar ausübt. Eine weitere wichtige Beteiligungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene ist durch die Direktwahl des Bürgermeisters und des Landrats gegeben.

Neben den Beteiligungsmöglichkeiten nach dem Repräsentationsprinzip enthält die Hessische Gemeindeordnung (HGO) einige weitere Mitwirkungsinstrumente, die teilweise auch dem nicht wahlberechtigten Einwohner (z.B. Minderjährigen) offen stehen:

Bürgerversammlung

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Mitarbeit als sachkundiger Einwohner in einer Kommission

Bürgerinitiativen

Auf staatlicher Ebene kann der Bürger zudem sein Petitionsrecht gegenüber dem Petitionsausschuss des Hessischen Landtages ausüben. 

Kontakt:

Dennis Lautenschläger

E-Mail: lautenschlaeger@mossautal.de

Tel.: 06062 919911

Planfeststellung zu Netzausbauvorhaben

Sie suchen das Thema: Netz, Planfeststellung

Zuständigkeit: Bundesnetzagentur

Beschreibung:

Im Planfeststellungsverfahren wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden über die flächenscharfe, konkrete Ausgestaltung der Ausbaumaßnahmen entschieden. Festgelegt werden unter anderem der konkrete Verlauf der Leitung und die konkrete technische Ausführung. 

In der Planfeststellung gilt das Gebot der größtmöglichen Transparenz. Sie können sich als Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen, aber auch als Bürgerinnen und Bürger einbringen.