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Mängel melden
Sie suchen das Thema: Mängel
Zuständigkeit: Mängelmelder
Beschreibung:
Es wurde ein allgemeiner Mängelmelder eingerichtet, welcher für Hinweise, Beschwerden oder Nachrichten zu Mängeln in der Gemeinde verwendet werden kann.
Hier können sich Bürgerinnen und Bürger auch aktiv an der Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur beteiligen, indem sie auf Mängel wie zum Beispiel klappernde Kanaldeckel hinweisen.
Hierbei können landesweit, mithilfe von GPS, die exakten Koordinaten Ihres Anliegens weitergeleitet werden.
Kontakt:
Meldebescheinigung
Sie suchen das Thema: Meldebestätigung
Zuständigkeit: Einwohnermeldeamt
Weitere Infos unter:
Beschreibung:
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Sollten Sie anderweitig eine aktuelle Bescheinigung über Ihren Meldestatus benötigen können Sie eine Meldebescheinigung beantragen.
Kontakt:
Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Sie suchen das Thema: Infektion, Krankheit
Weitere Infos unter: Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Beschreibung:
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.
Meldungen zu kritischen Infrastrukturen
Sie suchen das Thema: Infrastruktur
Zuständigkeit: Wasserversorgung
Weitere Infos unter:
Beschreibung:
Als Kritische Infrastrukturen werden Organisationen und Einrichtungen bezeichnet, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind und bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.
Wenn Sie im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen eine Kritische Infrastruktur betreiben, müssen Sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter anderem eine Kontaktstelle nennen, über die Sie jederzeit erreichbar sind. An diese Adresse schickt Ihnen das BSI verschiedene Informationen, zum Beispiel Warnungen zur IT-Sicherheit und Lageinformationen.
In der Regel verschickt das BSI Informationen während der üblichen Geschäftszeiten. In Ausnahmefällen sind dringende Warnungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten möglich, also an Feiertagen, Wochenenden oder nachts
Kontakt:
Mobilfunk
Sie suchen das Thema: Empfang, LTE, 4G, 5G, Telekommunikation, Handy, Empfang
Zuständigkeit: Bundesnetzagentur
Weitere Infos unter:
Beschreibung:
Als Kunde oder Kundin eines Internet-, Mobilfunk- oder Festnetz-Anbieters können Sie sich bei der Bundesnetzagentur über Ihre Rechte informieren sowie Anfragen und Beschwerden einreichen. Die Bundesnetzagentur informiert Kunden zu den Themen
Internetgeschwindigkeit,
Roaming,
EU-weite Auslandsgespräche und SMS (sog. Intra-EU-Kommunikation)
Netzneutralität,
Vertragstransparenz,
Rechnung,
Einzelverbindungsnachweis,
freie Routerwahl.