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Hausnummernvergabe
Sie suchen das Thema: Haus
Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch (BauGB)
Beschreibung:
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die Gemeinden vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
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Haustierhaltungsanzeige
Sie suchen das Thema: Hund, Kampfhund, Pferd, Katze
Zuständigkeit: Kommunalverwaltung
Beschreibung:
Eine Anzeige von anderen klassischen Haustieren, abgesehen von Hunden, ist nicht erforderlich.
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Sie suchen das Thema: Sozialleistungen, Hartz
Zuständigkeit: Sozialamt
Beschreibung:
Die Hilfe ist dazu bestimmt, Personen, deren besondere Lebensverhältnisse zu sozialen Schwierigkeiten führen und deren Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft dadurch unmöglich oder erheblich beeinträchtigt ist, eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Anspruch auf diese Hilfe hat jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist (z. B. obdachlos oder straffällig geworden ist, ohne Familie da steht oder keine gesicherte Existenz hat) und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann.
Hilfen für psychisch kranke Personen – Unterbringung
Sie suchen das Thema: Unterbringung
Zuständigkeit: Amtgericht
Rechtsgrundlage: PsychKHG; FamFG
Beschreibung:
Menschen, die an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung leiden, können zwangsweise in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden, wenn von ihnen eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für sich selbst oder andere ausgeht und diese Gefahr auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.
Aus ethischen, medizinischen und rechtlichen Gründen wird versucht, einer Anwendung von Zwang möglichst vorzubeugen und ihn, wann immer möglich, zu vermeiden. Wenn dies ohne Gefährdung von Leib und Leben des Betroffenen oder von Dritten nicht möglich ist, muss die Zwangsmaßnahme so schonend und so sicher wie möglich gestaltet werden. Betroffene dürfen nicht unnötig belastet und traumatisiert werden.
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Hundehaltung
Sie suchen das Thema: Hund
Zuständigkeit: Steueramt
Rechtsgrundlage: Hundesteuersatzung
Beschreibung:
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
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Hundehaltung – gefährlicher Hund / Listenhund
Sie suchen das Thema: Kampfhund
Zuständigkeit: Ordnungsamt
Rechtsgrundlage: Hundesteuersatzung
Weitere Infos unter:
Beschreibung:
In Hessen sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
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