Namensänderung – Familiennamen

Sie suchen das Thema: Nachname

Zuständigkeit: Standesamt

Rechtsgrundlage: Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz – NamÄndG)

Beschreibung:

Wiederanname eines früheren Namens, Erklärung zum Familiennamen. Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.

Kontakt:

Susanne Langguth

E-Mail: langguth@mossautal.de

Tel.: 06062 919912

Dietmar Bareis

E-Mail: bareis@mossautal.de

Tel.: 06062 919919

Namensänderung – Vornamen

Sie suchen das Thema: Umtaufung

Zuständigkeit: Landratsamt

Rechtsgrundlage: Allgemeine Verwaltungsvorschrift, Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz – NamÄndG) zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)

Beschreibung:

Wenn Sie Ihren Vornamen ändern lassen möchten, muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Namensänderung rechtfertigt. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als

das öffentliche Interesse oder

ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens. Die Änderung der Reihenfolge der Vornamen kann vom Standesamt vorgenommen werden.

Kontakt:

Susanne Langguth

E-Mail: langguth@mossautal.de

Tel.: 06062 919912

Dietmar Bareis

E-Mail: bareis@mossautal.de

Tel.: 06062 919919

Nebenwohnung (An- oder Abmeldung)

Sie suchen das Thema: Nebenwohnung

Zuständigkeit: Einwohnermeldeamt

Rechtsgrundlage: Keine Angabe

Weitere Infos unter: 

Beschreibung:

Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Sie wollen aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Kontakt:

Susanne Langguth

E-Mail: langguth@mossautal.de

Tel.: 06062 919912

Miriam Krause-Rüegg

E-Mail: krauserueegg@mossautal.de

Tel.: 06062 919922

Negativzeugnis über gemeindliches Vorkaufsrecht

Sie suchen das Thema: Vorkaufsrecht

Zuständigkeit: Bauamt

Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch (BauGB)

Beschreibung:

Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet, dass die Gemeinde beim Kauf eines Grundstücks auf ihrem Gemeindegebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden kann. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein oder vom Erwerber abgewendet werden.

Kontakt:

Markus Müller

E-Mail: mueller@mossautal.de

Tel.: 06062 919914

Dietmar Bareis

E-Mail: bareis@mossautal.de

Tel.: 06062 919919

Nutzung von Sport- und Freizeitangeboten

Sie suchen das Thema: Halle, Sportplatz

Zuständigkeit: Kommunalverwaltung

Beschreibung:

Die Gemeinde Mossautal unterhält verschiedene Plätze, welche zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung stehen.

Sollten Sie dieses Angebot nutzen möchten wenden Sie sich einfach direkt an uns.

Kontakt:

Markus Müller

E-Mail: mueller@mossautal.de

Tel.: 06062 919914