Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde

Sie suchen das Thema: Eheschließung, Urkunde

Zuständigkeit: Standesamt

Beschreibung:

Als Nachweis über die Eheschließung oder Lebensapartnerschaft erhalten Sie nach dem standesamtlichen Vorgang eine entsprechende Urkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten), stellt Ihnen das beurkundende Standesamt auf Antrag zusätzliche Exemplare aus.

Soll Ihnen das Standesamt bei der Eheschließung gleich mehrere Eheurkunden aushändigen, beantragen Sie das bitte bei der Anmeldung der Eheschließung.

Kontakt:

Susanne Langguth

E-Mail: langguth@mossautal.de

Tel.: 06062 919912

Dietmar Bareis

E-Mail: bgmbareis@mossautal.de

Tel.: 06062 919919

Ehefähigkeitszeugnis

Sie suchen das Thema: Ehezeugnis

Zuständigkeit: Standesamt

 

Beschreibung:

Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

Kontakt:

Susanne Langguth

E-Mail: langguth@mossautal.de

Tel.: 06062 919912

Dietmar Bareis

E-Mail: bgmbareis@mossautal.de

Tel.: 06062 919919

Eheschließung

Sie suchen das Thema: Trauung, Partnerschaft

Zuständigkeit: Standesamt

 

Beschreibung:

Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden. Für die Begründung einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.

Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden (Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates) kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden unwirksam, aufhebbar, oder ungültig ist.

Kontakt:

Susanne Langguth

E-Mail: langguth@mossautal.de

Tel.: 06062 919912

Dietmar Bareis

E-Mail: bgmbareis@mossautal.de

Tel.: 06062 919919

Einbürgerung

Sie suchen das Thema: Einbürgerung, Ausländer

Zuständigkeit: Ausländerbehörde

Weitere Infos unter: 

Beschreibung:

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Hier erhalten Sie Informationen zu den Verfahren und zuständigen Behörden.

Zuständig für die Entgegennahme eines Einbürgerungsantrags sind in Hessen die Magistrate und Gemeindevorstände in Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern, im Übrigen die Kreisausschüsse der Landkreise, die so genannten unteren Verwaltungsbehörden. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang, der sich in einer Datenbank befindet, elektronisch an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter. Von dort wird ein Gebührenvorschuss erhoben, Auskünfte bei anderen Behörden (in der Regel Polizei, Bundeszentralregister, Landesamt für Verfassungsschutz) eingeholt und der Antrag abschließend geprüft und beschieden. 

Kontakt:

Susanne Langguth

E-Mail: langguth@mossautal.de

Tel.: 06062 919912

Miriam Krause-Rüegg

E-Mail: krauserueegg@mossautal.de

Tel.: 06062 919922

Einleiten von Abwasser

Sie suchen das Thema: Gewässer, Abwasser

 

Beschreibung:

Für den vorzeitigen Beginn einer Gewässerbenutzung ist in Deutschland eine Zulassung erforderlich. Hierzu muss bei der zuständigen Behörde bereits ein Erlaubnis- oder erfahren bezüglich der Gewässerbenutzung beantragt sein.

Die Zulassung des vorzeitigen Beginns der Einleitung von Abwasser wird von der zuständigen Wasserbehörde erteilt.

Kontakt:

Wolfgang Arras

E-Mail: arras@mossautal.de

Tel.: 0160-7229590

Lars Fendrich

E-Mail: fendrich@mossautal.de

Tel.: 06062 919917

Einsicht in das und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

Sie suchen das Thema: Bauakte

Zuständigkeit: Amt für Bodenmangement

 

Beschreibung:

In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch zusätzliche Angaben, zu denen z. B. die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude gehören.

Wenn Sie z.B. für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte erhalten.

Kontakt:

Markus Müller

E-Mail: mueller@mossautal.de

Tel.: 06062 919914

Einwohnerfragestunde und -versammlung

Zuständigkeit: Gemeindegremien

Kontakt:

Dietmar Bareis

E-Mail: bgmbareis@mossautal.de

Tel.: 06062 919919

EMAS-Registrierung

Sie suchen das Thema: Zertifizierung, Gütezeichen (EMAS, Energieeffizienzkennzeichnung, Ökodesign, EU-Umweltzeichen

Weitere Infos unter: 

Beschreibung:

Viele Produkte müssen das CE-Zeichen tragen, um in der EU verkauft werden zu können unabhängig von ihrem Herstellungsort. Prüfen Sie, wann eine CE-Kennzeichnung Pflicht ist, ob dies auch Ihre Produkte betrifft, und wie das CE-Zeichen anzubringen ist.

Das Your Europe Portal liefert umfassende Informationen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen.

Erklärung zur Vaterschafts- /Mutterschaftsanerkennung

Beschreibung:

Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Judendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.

Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch Notare beurkundet werden.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.

Kontakt:

Susanne Langguth

E-Mail: langguth@mossautal.de

Tel.: 06062 919912

Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen

Sie suchen das Thema: Seuche, Pandemie,

Zuständigkeit: Gesundheitsamt

Weitere Infos unter: 

Beschreibung:

Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopflausbefall feststellen, muss die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen) unverzüglich informiert werden. Des Weiteren gilt in Deutschland seit 1. März 2020 das Masernschutzgesetz. Dieses sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, Kindertageseinrichtungen oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen.

Erlaubnis eines Bewachungsgewerbes

Sie suchen das Thema: Bewachung, Sicherung

Zuständigkeit: Ordnungsamt

Beschreibung:

Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:

Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)

Personenschutz

Objektschutz

Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

Kontakt:

Dennis Lautenschläger

E-Mail: lautenschlaeger@mossautal.de

Tel.: 06062 919911

Erschließungsbeitrag und Anliegerbescheinigung

Sie suchen das Thema: Versorgung

 

Beschreibung:

Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst „erschlossen“ werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

Kontakt:

Wolfgang Arras

E-Mail: arras@mossautal.de

Tel.: 0160-7229590