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Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Sie suchen das Thema: Parkausweis
Zuständigkeit: Kommunalverwaltung
Beschreibung:
Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt.
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Personalausweis
Sie suchen das Thema: BPA, Perso
Zuständigkeit: Einwohnermeldeamt
Beschreibung:
Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen (vorläufigen) Personalausweis beantragen.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn Eintragungen unrichtig werden oder das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Für die Beantragung und die Abholung des Dokumentes ist ein Termin notwendig.
Sollten Sie das Dokument nicht selbst abholen, können nutzen Sie bitte die beigefügte Vollmacht.
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Petition
Sie suchen das Thema: Mitbestimmung
Zuständigkeit: Kommunalverwaltung
Weitere Infos unter:
Beschreibung:
Die Möglichkeiten der Bürgermitwirkung ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter und nicht direkt durch das Volk. Folglich stellt die Wahl der Kommunalparlamente ( Wahl der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung und des Kreistags ) das wichtigste Instrument dar, mit dem das Volk Staatsgewalt unmittelbar ausübt. Eine weitere wichtige Beteiligungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene ist durch die Direktwahl des Bürgermeisters und des Landrats gegeben.
Neben den Beteiligungsmöglichkeiten nach dem Repräsentationsprinzip enthält die Hessische Gemeindeordnung (HGO) einige weitere Mitwirkungsinstrumente, die teilweise auch dem nicht wahlberechtigten Einwohner (z.B. Minderjährigen) offen stehen:
Bürgerversammlung
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Mitarbeit als sachkundiger Einwohner in einer Kommission
Bürgerinitiativen
Auf staatlicher Ebene kann der Bürger zudem sein Petitionsrecht gegenüber dem Petitionsausschuss des Hessischen Landtages ausüben.
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Planfeststellung zu Netzausbauvorhaben
Sie suchen das Thema: Netz, Planfeststellung
Zuständigkeit: Bundesnetzagentur
Beschreibung:
Im Planfeststellungsverfahren wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden über die flächenscharfe, konkrete Ausgestaltung der Ausbaumaßnahmen entschieden. Festgelegt werden unter anderem der konkrete Verlauf der Leitung und die konkrete technische Ausführung.
In der Planfeststellung gilt das Gebot der größtmöglichen Transparenz. Sie können sich als Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen, aber auch als Bürgerinnen und Bürger einbringen.